Wenn Sie Waren ausführen, die sich zuvor im Zolllager-Verfahren (ZL) befunden haben (Verfahren ××71), müssen Sie Beendigungsanteile angeben, die das Zollverfahren des Zolllagers beenden. Eröffnen Sie dabei gleichzeitig ein NCTS-Versandverfahren, dann regelt die Verfahrensanweisung ATLAS, dass Sie diese Beendigungsanteile entweder mit der NCTS-Überführung oder mit der Ausfuhranmeldung übermitteln sollen – allerdings nicht mit beiden.
- Stellen Sie organisatorisch sicher, dass Sie die Zolllager-Beendigungsanteile an den Zoll übermitteln, denn sonst kann dies zu Bestandsdifferenzen führen.
Bestandsdifferenzen können spätestens im Rahmen einer Zollprüfung die nachträgliche Entrichtung der Einfuhrabgaben zur Folge haben.
- Analoges gilt für die Ausfuhr von Positionen, die Sie aus der aktiven Veredelung (AV) über ein Zolllager ausführen. Hier gilt in ATLAS-Ausfuhr das Zolllager als das Vorverfahren.
Die Beendigungsanteile enthalten die Registrier- und Positionsnummer des jeweiligen Zolllager-Zugangs, die entnommene Warenmenge sowie die elfstellige Warennummer.
- Damit Sie ZL-Beendigungsanteile anlegen können, pflegen Sie in den Stammdaten Warennummern vorab die 11-stelligen Warennummern.
Wo Sie das tun können, finden Sie im Abschnitt Stammdaten, die Sie pflegen können.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um die ZL-Beendigungsanteile in der Ausfuhranmeldung zu melden:
- Öffnen Sie eine Position Ihrer Ausfuhranmeldung und wählen Sie ein Verfahren "××71".
- Wählen Sie Menü Position − Beendigungsanteile anlegen und bestätigen Sie, dass Sie mit der Eingabe der Beendigungsanteile beginnen wollen.
- Wechseln Sie in die Mappe ZL-Beendigungsanteile und machen Sie hier die erforderlichen Angaben.
Kommentare
Hallo liebe Community,
lauf ATLAS-Info 0853/2025 entfällt ab 15.12.2025 in die Möglichkeit der vorgezogenen Ausgangsabfertigung im Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr unter Nutzung des durchgehenden Beförderungsvertrages für Nicht-Unionswaren, die wiederausgeführt werden. Mir ist leider nicht klar, was das in der Praxis für uns als Ausführer bedeutet? Bisher kann mit dem ABD vom Zolllager bis Ausgang an der Grenzzollstelle der ganze Weg bestritten werden, es war keine T-1 nötig. Wer weiß, was ab 15.12.2025 konkret zu tun ist?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Jutta
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