Wenn Sie Waren ausführen, die sich zuvor im Zolllager-Verfahren (ZL) befunden haben (Verfahren ××71), müssen Sie Beendigungsanteile angeben, die das Zollverfahren des Zolllagers beenden. Eröffnen Sie dabei gleichzeitig ein NCTS-Versandverfahren, dann regelt die Verfahrensanweisung ATLAS, dass Sie diese Beendigungsanteile entweder mit der NCTS-Überführung oder mit der Ausfuhranmeldung übermitteln sollen – allerdings nicht mit beiden.
- Stellen Sie organisatorisch sicher, dass Sie die Zolllager-Beendigungsanteile an den Zoll übermitteln, denn sonst kann dies zu Bestandsdifferenzen führen.
Bestandsdifferenzen können spätestens im Rahmen einer Zollprüfung die nachträgliche Entrichtung der Einfuhrabgaben zur Folge haben.
- Analoges gilt für die Ausfuhr von Positionen, die Sie aus der aktiven Veredelung (AV) über ein Zolllager ausführen. Hier gilt in ATLAS-Ausfuhr das Zolllager als das Vorverfahren.
Die Beendigungsanteile enthalten die Registrier- und Positionsnummer des jeweiligen Zolllager-Zugangs, die entnommene Warenmenge sowie die elfstellige Warennummer.
- Damit Sie ZL-Beendigungsanteile anlegen können, pflegen Sie in den Stammdaten Warennummern vorab die 11-stelligen Warennummern.
Wo Sie das tun können, finden Sie im Abschnitt Stammdaten, die Sie pflegen können.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um die ZL-Beendigungsanteile in der Ausfuhranmeldung zu melden:
- Öffnen Sie eine Position Ihrer Ausfuhranmeldung und wählen Sie ein Verfahren "××71".
- Wählen Sie Menü Position − Beendigungsanteile anlegen und bestätigen Sie, dass Sie mit der Eingabe der Beendigungsanteile beginnen wollen.
- Wechseln Sie in die Mappe ZL-Beendigungsanteile und machen Sie hier die erforderlichen Angaben.
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