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Waren aus einem Zolllager ausführen

Kommentare

  • Jutta Lemker

    Hallo liebe Community,

    lauf ATLAS-Info 0853/2025 entfällt ab 15.12.2025 in die Möglichkeit der vorgezogenen Ausgangsabfertigung im Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr unter Nutzung des durchgehenden Beförderungsvertrages für Nicht-Unionswaren, die wiederausgeführt werden. Mir ist leider nicht klar, was das in der Praxis für uns als Ausführer bedeutet? Bisher kann mit dem ABD vom Zolllager bis Ausgang an der Grenzzollstelle der ganze Weg bestritten werden, es war keine T-1 nötig. Wer weiß, was ab 15.12.2025 konkret zu tun ist?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

    Viele Grüße

    Jutta

     

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