- Verfahrensbereich: EMCS
15.08.2023: Aktuelle Informationen zur EU-Phase 4.0
Mit dem Wartungsfenster am 16. August 2023 wurden folgende Anpassungen umgesetzt:
Änderung des Bestimmungsortes im steuerrechtlich freien Verkehr
Wenn Sie den Bestimmungsort für die neue Beförderung mit dem Wert „11“ (Rückkehr einer Beförderung des steuerrechtlich freien Verkehrs zum Ort der Versendung des Zertifizierten Versenders) angeben, muss die Bestimmungsortänderung auf Sie selbst durchgeführt werden. Daher muss die Verbrauchsteuernummer des neuen Empfängers mit der des ursprünglichen Versenders übereinstimmen. In EMCS-Filing unterstützt Sie dabei eine integrierte Assistentenmeldung.
Aktuelle Informationen zur EU-Phase 4.0
Griechenland (EL)
Zum 11. Juli 2023 wurden die Inhalte der EMCS-Phase 4.0 der EU umgesetzt Daher können Sie EMCS-Nachrichten elektronisch austauschen und brauchen nicht länger das Ausfallverfahren gemäß EMCS-Info 2/23 zu verwenden.
Beförderung von DE nach NL: Zertifizierte Empfänger in den Niederlanden können mittlerweile die Eingangsmeldungen in EMCS abgeben. Alle in Deutschland eröffneten EMCS-Vorgänge an zertifizierte Empfänger in den Niederlanden wurden zum 14. Juli 2023 nachverarbeitet. EMCS-Vorgänge, für die nachträglich keine Eingangsmeldung abgegeben wird, werden durch das zuständige Hauptzollamt manuell erledigt. Stellen Sie dazu einen formlosen Antrag. Hierfür muss der endgültige Verbleib der beförderten Ware sowie die steuerrechtliche Behandlung durch die Niederlande geklärt sein.
EMCS-Teilnehmerformulare
Formulare, die das EMCS-Verfahren betreffen, sind nun auch im Zoll-Portal verfügbar. Für EMCS Filing erhalten Sie notwendige Formulare vorausgefüllt vom AEB Supportteam.
Weitere Informationen, die die zum Beispiel die Anwendung IEA des Zolls betreffen, entnehmen Sie der ATLAS-Info.
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