- Verfahrensbereich: Einfuhr, Ausfuhr und Versand
11.09.2023: Änderungen durch ATLAS, NCTS und IMPOST Wartungsfenster
Mit dem Wartungsfenster am 16. September setzt die Zollverwaltung verschiedene Neuerungen um. Zum Beispiel wurde für IMPOST ein Notfallverfahren umgesetzt. Folgende Änderungen sind relevant für Anwendungen von AEB:
Einfuhr:
Die Unterlagencodierung 9DFB für eine unverzügliche Mitteilung der Zollschuld anstatt einer Sicherheitsleistung nach Artikel 244 UZK-IA kann nicht mehr auf Positionsebene gemeldet werden. Mehr dazu finden Sie in der ATLAS – Info 0434/2023.
IMPOST:
Sollten aufgrund einer technischen Störung Nachrichten nicht in ATLAS-IMPOST übermittelt werden können, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nochmals übermittelt.
Ausfuhr:
Nachträgliche Ausfuhranmeldungen zur Korrektur oder aus dem Notfallverfahren können auch an der Ausfuhrzollstelle des Verlade/Verpackungsortes bzw. Warenortes abgegeben werden. Dazu übermitteln Sie eine Mitteilung an die Ausfuhrzollstelle mit dem Code „X0000“ innerhalb der zusätzlichen Informationen und geben außerdem die Adresse zum Verlade-/Verpackungsort, bzw. Warenort im Feld „Lieferung/Zusätzliche Information/Text“ an.
NCTS:
- Nach dem Wartungsfenster können Sie in Versandvorgängen auch nationale Warennummern melden. Die zugehörige Codeliste ist dann D0152. Diese gilt während der Übergangsphase bis zum NCTS-Release der Phase 5 für die Erstellung eines T1, T2, T2F sowie Carnet TIR unabhängig davon, ob Sie ein Vorpapier (N830) nutzen.
- Weitere Änderungen betreffen das Vorpapier N337 zur Summarischen Anmeldung, wenn Sie ein T2F erstellen.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.