- Verfahrensbereich: Einfuhr
20.12.2023: Ab 1. März 2024 EZT-Umstellung der Steuertarife auf Liter reinen Alkohols
Bislang wird im EZT für verbrauchsteuerpflichtige Importe, die der Alkohol- oder Alkopopsteuer unterliegen, die Maßeinheit mit “€ je Hektoliter reinen Alkohols (HTL8)” angegeben.
Ab 1. März 2024 wird die Maßeinheit im EZT geändert auf “€ je Liter reinen Alkohol (LPA)”. Damit wird eine Angleichung an andere Systeme zur Alkoholsteuerverwaltung erreicht.
Weiterhin wird die Menge der betroffenen Waren in ATLAS mit drei Nachkommastellen gemeldet, wodurch zukünftig eine genauere Berechnung ermöglicht wird.
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