- Verfahrensbereich: Einfuhr
12.10.2026: Unterlagencodierungen zur Anmeldung von Präferenz
Seit dem 10. Oktober 2026 dürfen Warenimporte aus Armenien mit einem Nachweis der Direktbeförderung präferenzberechtigt angemeldet werden. Dies wurde durch die Verordnung 2269/2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Zollverwaltung informiert über die zugehörigen Unterlagencodierungen. Nutzen Sie daher für die Anmeldungen eine der folgenden Möglichkeiten:
- N954 (EUR.1) und 7HHF (Nachweis der Direktbeförderung)
- Für Ermächtigte Ausführer:
N864 (Erklärung auf der Rechnung) und 7HHF (Nachweis der Direktbeförderung) - Für Inhaber des Status des Registrierten Ausführers:
N864 (Erklärung auf der Rechnung) und 7HHF (Nachweis der Direktbeförderung) und C100 (Nummer des Registrierten Ausführers)
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