- Verfahrensbereich: Ausfuhr
23.01.2024: Hinweis zu Codierung Y873
In Folge der restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die destabilisierenden Handlungen Russlands in der Ukraine gibt der Zoll Hinweise zur Codierung Y873. Diese wurde mit der ATLAS-Info 556/2023 veröffentlicht.
In einer Ausfuhranmeldung erklären Sie als Anmelder mit der Codierung Y873, dass bestimmte Güter nicht durch das Gebiet Russlands befördert werden, wenn für diese ein Durchfuhrverbot besteht.
Beispielsweise können Sie diese Negativcodierung anwenden, wenn Sie betroffene Güter und Technologie ausführen oder ggf. auch, wenn Sie sonstige Güter in Länder in unmittelbarer Nähe zu Russland ausführen.
Hinweis: Genehmigungspflichten nach der Dual-use-VO bzw. weitere Embargobeschränkungen bleiben unberührt.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.