Das EU-Portal „Proof of Union Status“ (PoUS) ist ein zentralisiertes System, mit dem der Unionsstatus von Waren auf elektronischem Wege nachgewiesen werden kann. Dieses hat die Papierformular T2L und T2LF abgelöst. Um T2L-/T2LF-Dokumente ausstellen zu können, muss Ihr Unternehmen Zugang zum EU-Trader-Portal haben.
Das System vergibt eine Master Reference Number (MRN), wenn ein Nachweis angefordert wird. Dieser Nachweis wird in der PoUS-Datenbank gespeichert und bleibt für 90 Tage gültig. Bei der Einfuhr der Waren in das jeweilige Land wird die MRN den Zollbehörden vorgelegt, damit diese den Nachweis prüfen und entscheiden können, ob der Unionsstatus gewährt wird oder nicht.
Die Europäische Kommission stellt derzeit keine Schnittstelle (API) zur Verfügung. Daher können Anträge für einen T2L/T2LF-Nachweis nur manuell über die Benutzeroberfläche des EU-Trader-Portal erstellt werden, alternativ ist ein Upload mit einer xml- oder csv-Datei möglich.
- Mit Export Filing: ATLAS können können Sie aus einer Ausfuhranmeldung eine XML-Datei erstellen und im EU Customs Trader Portal hochladen, um so über ein T2L(F) den Unionscharakter Ihrer Waren nachzuweisen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zum PoUS-System finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission.
- Deutschland: Nachweis durch T2L oder T2LF, Handelspapiere oder durch Schiffsmanifest
- Belgien: MASP: PoUS Update
- Österreich: PoUS – Proof of Union Status
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Nordirland: Unternehmen aus Nordirland unterliegen sowohl den britischen als auch den EU-Zollvorschriften und müssen das EU-PoUS-System zur manuellen Dateneingabe nutzen.
Siehe Abschnitt 2.6 der Version 7.2 des „HMRC Transit Manual Supplement“, der zusätzlich zum EU-Transit-Handbuch weitere Leitlinien für das Vereinigte Königreich enthält.
Kommentare
Seit dem Servicepaket November 2024 bietet Export Filing: ATLAS die Möglichkeit an, eine xml-Datei mit den Daten aus Ihrer Ausfuhranmeldung zu erstellen, die Sie anschließend direkt in das EU-Portal „Proof of Union Status“ hochladen können.
Bitte beachten Sie: Einige Felder müssen im EU-Trader Portal ergänzt werden, da diese nicht in der Ausfuhranmeldung enthalten sind. Das betrifft zum Beispiel die „Art des Antrags“ oder die „Art der Anmeldung“. Unterlagencodierungen, die in T2L-Dokumenten keine Anwendung finden, können ebenfalls nicht übermittelt werden oder führen zu einem Fehler. Mehr Informationen zur Erstellung der xml-Datei in Export Filing: ATLAS erhalten Sie im Beitrag Überblick über die Neuerungen aller Produkt.
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