- Verfahrensbereich: Ausfuhr
21.10.2024: Besonderheiten und Ausgestaltung der Dokumente
In der ATLAS-Info 0637/24 informierte die Zollverwaltung u. a. bereits über das Layout der neuen Druckausgaben (VBD, ABD und AGV im neuen Layout).
Die Zollverwaltung informiert nun über die Besonderheiten sowie über die inhaltliche Ausgestaltung des Betriebskontinuitätsverfahrens (ehemals Notfallverfahren). Das Layout des neuen BK-ABDs wird zukünftig auch für das Einheitspapiers Ausfuhr Sicherheit (EPAS) genutzt.
Bitte beachten Sie: AEB stellt bis zum Ende der EU-weiten Übergangsphase den Vordruck zum Einheitspapier Ausfuhr Sicherheit (EPAS) fristgerecht auf das Design des BK-ABDs um. Nach bisheriger Planung soll die EU-weite Übergangsphase zum 11. Februar 2025 enden.
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Besonderheiten
Eröffnen Sie eine Ausfuhr im Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) wird dies nach erfolgtem Ausgang durch den Anmelder elektronisch abzulösen zu sein. Diese „Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren“ (Art der Ausfuhranmeldung „12••••••“) dient als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke und fließt in die Außenhandelsstatistik ein.
Die bisherige Codierung „X0003“ entfällt mit Inkrafttreten des neuen BK-Verfahrens. Damit können Sie bislang melden, dass die nachträgliche Ausfuhr nicht an das Statistische Bundesamt gemeldet werden soll.
In der ATLAS–Info können Sie die neuen Vorgaben der inhaltlichen Ausgestaltung einsehen.
Die fehlenden Anlagen entnehmen Sie der ATLAS-Info, die am 22.Oktober 2024 als Nachtrag veröffentlicht wurde.
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