Der Gemischte Ausschuss des Regionalen Übereinkommens hat am 12. Dezember die Übergangbestimmungen beschlossen.
AEB hat zum Jahreswechsel sowohl für die EU als auch für die Schweiz nur die Abkommen mit Albanien und Montenegro auf die neuen Regeln umgestellt, da diese beiden Länder die Übergangsbestimmungen nicht rechtzeitig auf nationaler Ebene ratifiziert haben und somit die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens anwenden müssen.
Genaueres dazu lesen Sie im Artikel PEM-Regeln 2025: Herausforderungen und Ihre nächsten Schritte.
Anmerkungen
- AEB hält Sie über diesen Kanal auf dem Laufenden. Abonnieren Sie dazu den Hauptartikel Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM): Änderung Jahresstart 2025
- Insbesondere für Kunden mit On-Premises-Installationen weisen wir darauf hin, die Hinweise zum Installieren des erforderlichen Servicepakets, wie in Artikel Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM): Änderung Jahresstart 2025 beschrieben, fest einzuplanen.
- Unabhängig davon bitten wir Kunden, die individuell angepasste Lieferantenerklärungen verwenden, AEB zur Anpassung zu beauftragen. Details hierzu finden Sie im Artikel PEM-Regeln 2025: Herausforderungen und Ihre nächsten Schritte.
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