Der Gemischte Ausschuss des Regionalen Übereinkommens hat am 12. Dezember 2024 die Übergangbestimmungen beschlossen. Der Geltungszeitraum der Übergangsbestimmungen endet am 31. Dezember 2025.
Seit dem 1. Januar 2025 hat AEB für die EU und die Schweiz diejenigen Freihandelsabkommen auf die neuen Regeln umgestellt, bei denen die Übergangsregelungen nicht rechtzeitig auf nationaler Ebene bestätigt wurden.
Zum 1. Januar 2026 erfolgt die Umstellung aller weiteren Abkommen des Regionalen Übereinkommens auf die revidierten Regeln. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel PEM-Regeln 2026: Herausforderungen und Ihre nächsten Schritte.
Anmerkungen
- AEB hält Sie über diesen Kanal auf dem Laufenden. Abonnieren Sie dazu den Hauptartikel Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM): Änderungen zum Jahresstart 2026
- Insbesondere Kunden mit On-Premises-Installationen weisen wir darauf hin, die Hinweise zum Installieren des erforderlichen Servicepakets, wie im Artikel Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM): Änderungen zum Jahresstart 2026 beschrieben, zu berücksichtigen.
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