Herausforderungen zum Jahreswechsel 2026
Herausforderungen zum Jahreswechsel 2026
Die Anwendung der Übergangsbestimmungen für das Jahr 2025 wurde seit Jahresbeginn nach und nach von den Teilnehmerländern auf nationaler Ebene ratifiziert.
Die nächste große Änderung erfolgt zum Jahreswechsel auf 2026 mit dem Ende der Gültigkeit der Übergangsbestimmungen und der Umstellung der Abkommen auf die revidierten Regeln.
Nicht alle bilateralen Abkommen werden bis zum Jahresende 2025 auf das Regionale Übereinkommen umgestellt. Es bleibt daher vorläufig bei zwei voneinander isolierten Kumulierungszonen. Es können untereinander kumulieren:
- einerseits die Abkommen gemäß der Matrix für das revidierte Regionale Übereinkommen (neue PEM-Regeln),
- andererseits die bilateralen Abkommen ohne eine dynamische Referenz auf das Regionale Übereinkommen, die noch die alten PEM-Regeln verwenden.
Dies hat Einschränkungen in der Kumulierung und für die Präferenzgewährung zur Folge.
AEB beobachtet die Informationen, setzt die notwendigen Änderungen in der Software um und informiert Sie frühestmöglich. Abonnieren Sie dazu den Artikel Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM): Änderungen Jahresstart 2026 im AEB Help Center. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und können Ihren eigenen, aktiven Teil leisten.
Ihre nächsten Schritte
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Listenregeln: Vergleichen Sie neue und alte Listenregeln für Ihre Hauptprodukte auf wup.zoll.de.
Damit erhalten Sie Einblicke in die Regeln, die Sie zukünftig für die Kalkulation benutzen und können die Auswirkungen der Änderungen einschätzen. Prüfen Sie hier auch, ob Sie manuell angelegte Regeln künftig noch benötigen.
Für den direkten Vergleich der alten und neuen Regeln finden Sie Hilfe im Artikel PEM-Regeln 2026: Listenregeln vergleichen.- Hinweis: Im Abkommens-Reform-Assistent ist der Schritt “Regelpflege” enthalten. AEB empfiehlt dringend, diesen sorgfältig auszuführen und nicht zu überspringen. Fehlende Regelpflege kann zu unerwartet langer Dauer von Kalkulationen führen. Dies ist keine Fehlfunktion der Software.
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Zolltarifnummern: Pflegen Sie unbedingt die Zolltarifnummer in den Materialien, die Angabe eines Kapitels ist dabei ausreichend. Da es für Waren im Agrar- und Lebensmittelbereich (Waren der Kapitel 1-24) keine Durchlässigkeit zwischen den beiden Regelsystemen gibt, verlieren diese Materialien ihren Ursprung. Alle Materialien, bei denen Sie keine Zolltarifnummer gepflegt haben, müssten nach dem Worst-Case-Prinzip bewertet werden und würden somit ebenfalls den Ursprung verlieren.
Hinweis: Im Widget zur Abkommens-Reform besteht die Möglichkeit, dass Sie die Bewertungen für Materialien ohne Warennummer beibehalten. Wenn Sie sicher wissen, dass Sie keine Materialien der Kapitel 1-24 haben, können Sie dies im Widget entsprechend auswählen. Diese Funktion kann jedoch nur für alle Materialien und nicht für ausgewählte Materialien bestätigt werden.
Materialübersicht: Welche Warennummern?
Weiterhin möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir auch künftig keine Gewichtsregeln zur automatisierten Kalkulation unterstützen. -
Ausstellen von Langzeitlieferantenerklärungen:
- Für alle Waren aus den Kapiteln 1-24 stellen Sie LLE (GLE) erst 2026 aus. Sie können diese bereits vorbereitend verlängern. Versenden Sie diese aber erst nach dem Jahreswechsel und nach Umstellung von Origin & Preferences. Damit reduzieren Sie die Anzahl der Widerrufe erheblich.
- Für alle Waren aus den Kapiteln 25-97 können Sie die LLE (GLE) aufgrund der Durchlässigkeitsregelung bereits heute verlängern und auch ausstellen.
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Neue Version Grenzwertdatei: Die Grenzwertdatei für den Export in Ihr Vorsystem wird um das Feld „FTA-Reform“ erweitert und die Schnittstelle angepasst. Dieses Feld ermöglicht es, die Textauswahl für die Ursprungserklärung zu steuern, sofern weitere Länder kurzfristig dem Regionalen Übereinkommen beitreten. Die Auslieferung erfolgte mit dem Servicepaket O&P im November 2024.
Verwenden Sie ein anderes Vorsystem als SAP zur Ermittlung des Ursprungserklärungstexts für das Zielland basierend auf der Grenzwertdatei, so empfiehlt sich eine Überprüfung und ggf. Anpassungen der Implementierung. Verwenden Sie das Add-on für SAP von AEB müssen Sie hinsichtlich der Grenzwertdatei nicht aktiv werden. Dies gilt sowohl für Version 2.3 als auch für Version 3.0. -
Add-on für SAP: Planen Sie das Einspielen eines SAP-Transports für Januar 2026 ein.
Haben Sie Origin & Preferences mit dem Add-on für SAP Version 2.3 im Einsatz, so bedarf es zur Aktualisierung der Einspielung eines SAP-Transports. Dieser enthält die dann notwendigen Anpassungen der Texte wie die Ursprungserklärungstexte auf der Rechnung oder die neuen Texte für die geänderte Grenzwertdatei.
Die eingesetzte Version prüfen Sie mit der Transaktion /n/AEB/CONSISTENCY.
Lesen Sie hierzu auch Origin & Preferences Add-on für SAP® und das Widget in O&P: Empfehlung zur Reihenfolge - Es handelt sich lediglich um neue Texte, es ist kein Funktionsupdate und es muss also KEIN vollständiges Update der AEB Add-ons für SAP erfolgen
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