Ihre bewilligten Ladeorte pflegen Sie innerhalb Ihrer angelegten Bewilligung.
- Hinterlegen Sie den Code, den Sie Ihrem Bewilligungsschreiben Ihres HZAs entnehmen können.
- Wählen Sie eine Bezeichnung des Ladeorts. Diese ist Ihnen freigestellt.
- Wählen Sie im Feld Zust. Zollamt das zuständige Zollamt aus. Dieses bestimmt sich durch Ihre Postleitzahl. Im Zweifel nutzen Sie die Dienststellensuche des Zolls.
Auch im Fall einer Bewilligung zur Zentralen Zollabwicklung (ehemals "Einzige Bewilligung") fügen Sie den europäischen Ladeortcode und das zuständige Zollamt im europäischen Mitgliedsstaat den bestehenden Ladeorten hinzu. Die Anlage einer gesonderten Bewilligung ist nicht notwendig.
- Wie Sie eine Bewilligung in den Stammdaten anlegen, erfahren Sie hier.
- Wie Sie Warennummern in Ihren Bewilligungen pflegen, lesen Sie hier.
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