Auch wenn Ihre Ware die EU verlassen und die zugehörige Ausfuhranmeldung bereits den Status Abgeschlossen hat, können Sie noch darin enthaltene Angaben korrigieren. Dafür erstellen Sie eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur (nK-a). In dieser sind bereits alle relevanten Felder gefüllt, bis auf zwei zu ergänzende Felder:
- Eingetragen wird die Art der Anmeldung nK (Nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur), mit der zur ursprünglichen Ausfuhranmeldung passenden Ergänzung (a, b, c oder d).
- Die Bewilligungsnummer und der Ladeort-Code werden gar nicht erst in die nachträgliche Ausfuhranmeldung übernommen.
Nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur erstellen
- Klicken Sie in der Zentrale Ausfuhr – Ausfuhranmeldungen.
- Wählen Sie in der Menüzeile Ausfuhranmeldung den Eintrag Duplizieren für Korrektur.
- Geben Sie im Feld Ladeort (für das Normalverfahren) den Ladeort ein.
- In der ersten Position wird automatisch die Unterlage N830 (Ausfuhranmeldung) angelegt, mit der MRN der ursprünglichen Ausfuhranmeldung. In der Mappe Grunddaten der Ausfuhranmeldung kommt die Feldgruppe Nachträgliche Ausfuhranmeldung hinzu.
- Füllen Sie die Felder in der Feldgruppe Nachträgliche Ausfuhranmeldung und korrigieren Sie die Angaben, die mit der ursprünglichen Ausfuhranmeldung fehlerhaft übermittelt wurden.
- Versenden Sie die nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur an den Zoll.
- Möchten Sie nachträglich eine Ausfuhranmeldung korrigieren, die bereits archiviert wurde, können Sie dies auch aus der Übersicht Ihrer Ausfuhranmeldungen heraus tun. Nutzen Sie dazu das Menü Ausfuhranmeldung und dort den Eintrag Nachträgliche Korrektur bereits archivierter AM(s).
Eine Übersicht aller Korrekturmöglichkeiten finden Sie im Beitrag Korrekturmöglichkeiten einer Ausfuhranmeldung: Ein Überblick.