Auch wenn Ihre Ware die EU verlassen und die zugehörige Ausfuhranmeldung bereits den Status Abgeschlossen hat, können Sie noch darin enthaltene Angaben korrigieren. Dafür erstellen Sie eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur (nK). In dieser sind bereits alle relevanten Felder gefüllt:
- Eingetragen wird die Art der Ausfuhranmeldung (z. B. 11000000 Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung, vorher nK/a), mit der zur ursprünglichen Ausfuhranmeldung passenden Ergänzung.
Weitere Arten sind:
- 11110000 Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV, (vorher nK/b),
- 11120000 Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung, (vorher nK/d), oder
- 11200000 Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung als wirtschaftliche PV, (vorher nK/f).
- Die Bewilligungsnummer und der Ladeort-Code werden nicht in die nachträgliche Ausfuhranmeldung übernommen.
Ist die Ausfuhranmeldung archiviert?
- Möchten Sie nachträglich eine Ausfuhranmeldung korrigieren, die bereits archiviert wurde, können Sie dies auch aus der Übersicht Ihrer Ausfuhranmeldungen heraus tun. Nutzen Sie dazu das Menü Ausfuhranmeldung und dort den Eintrag Nachträgliche Korrektur bereits archivierter AM(s). Anschließend gehen Sie weiter vor, wie im Folgenden ab Punkt 3 beschrieben.
Ist die Ausfuhranmeldung in der Übersicht vorhanden?
- Klicken Sie in der Zentrale Ausfuhr – Ausfuhranmeldungen.
- Wählen Sie in der Menüzeile Ausfuhranmeldung den Eintrag Duplizieren für Korrektur.
- Geben Sie im Feld Ladeort die Adresse des Ladeortes mit Länderkennzeichen ein.
- In der Mappe Referenz auf Kopfdatenebene wird automatisch die Unterlage N830 (Ausfuhranmeldung) angelegt, mit der MRN der ursprünglichen Ausfuhranmeldung. In der Mappe Grunddaten der Ausfuhranmeldung kommt die Feldgruppe Nachträgliche Ausfuhranmeldung hinzu.
- Füllen Sie die Felder in der Feldgruppe Nachträgliche Ausfuhranmeldung und korrigieren Sie die Angaben, die mit der ursprünglichen Ausfuhranmeldung fehlerhaft übermittelt wurden.
- Versenden Sie die nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur an den Zoll.
- Haben Sie die Fehlermeldung "Es besteht keine Zuständigkeit der Dienststelle für die PLZ des Ausführers" erhalten, ändern Sie die Zollstelle. Bei einer Ausfuhranmeldung zur nachträglichen Korrektur (11000000), ist die Zuständigkeit für den Ladeort nicht relevant. Diese muss immer an die für den Ausführer/ Anmelder zuständige Ausfuhrzollstelle übermittelt werden. Sollten Sie anders lautende Absprachen mit Ihrem Zollamt getroffen haben, können Sie durch einen Eintrag in der Feldgruppe Zusätzliche Informationen - Code X0000 Mitteilung an die Ausfuhrzollstelle darauf hinweisen. Dadurch wird die technische Prüfung zwischen der Postleitzahl des Anmelders und der zuständigen Dienststelle außer Kraft gesetzt. In diesem Fall prüft und bearbeitet ein Mitarbeiter des Zollamts Ihre Anmeldung zur nachträglichen Korrektur dann manuell.
Eine Übersicht aller Korrekturmöglichkeiten finden Sie im Beitrag Korrekturmöglichkeiten einer Ausfuhranmeldung: Ein Überblick.
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