Auch wenn Ihre Ware die EU verlassen und die zugehörige Ausfuhranmeldung bereits den Status Abgeschlossen hat, können Sie noch darin enthaltene Angaben korrigieren. Dafür erstellen Sie eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur (nK). In dieser sind bereits alle relevanten Felder gefüllt:
- Eingetragen wird die Art der Anmeldung nK (Nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur), mit der zur ursprünglichen Ausfuhranmeldung passenden Ergänzung (a, b, d oder f).
- Die Bewilligungsnummer und der Ladeort-Code werden nicht in die nachträgliche Ausfuhranmeldung übernommen.
Nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur erstellen
- Klicken Sie in der Zentrale Ausfuhr – Ausfuhranmeldungen.
- Wählen Sie in der Menüzeile Ausfuhranmeldung den Eintrag Duplizieren für Korrektur.
- Geben Sie im Feld Ladeort (für das Normalverfahren) den Ladeort ein.
- In der ersten Position wird automatisch die Unterlage N830 (Ausfuhranmeldung) angelegt, mit der MRN der ursprünglichen Ausfuhranmeldung. In der Mappe Grunddaten der Ausfuhranmeldung kommt die Feldgruppe Nachträgliche Ausfuhranmeldung hinzu.
- Füllen Sie die Felder in der Feldgruppe Nachträgliche Ausfuhranmeldung und korrigieren Sie die Angaben, die mit der ursprünglichen Ausfuhranmeldung fehlerhaft übermittelt wurden.
- Versenden Sie die nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur an den Zoll.
- Haben Sie die Fehlermeldung "Es besteht keine Zuständigkeit der Dienststelle für die PLZ des Ausführers" erhalten, ändern Sie die Zollstelle. Bei einer Ausfuhranmeldung zur nachträglichen Korrektur (nK), ist die Zuständigkeit für den Ladeort nicht relevant. Diese muss immer an die für den Ausführer/ Anmelder zuständige Ausfuhrzollstelle übermittelt werden. Sollten Sie anders lautende Absprachen mit Ihrem Zollamt getroffen haben, können Sie durch einen Eintrag im Feld Vermerk darauf hinweisen. Dadurch wird die technische Prüfung zwischen der Postleitzahl des Anmelders und der zuständigen Dienststelle außer Kraft gesetzt. In diesem Fall prüft und bearbeitet ein Mitarbeiter des Zollamts Ihre Anmeldung zur nachträglichen Korrektur dann manuell.
- Möchten Sie nachträglich eine Ausfuhranmeldung korrigieren, die bereits archiviert wurde, können Sie dies auch aus der Übersicht Ihrer Ausfuhranmeldungen heraus tun. Nutzen Sie dazu das Menü Ausfuhranmeldung und dort den Eintrag Nachträgliche Korrektur bereits archivierter AM(s).
Eine Übersicht aller Korrekturmöglichkeiten finden Sie im Beitrag Korrekturmöglichkeiten einer Ausfuhranmeldung: Ein Überblick.
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