Vollständig: Änderung aller Eingaben im Status Vollständig ohne Kommunikation mit dem Zoll möglich:
- Es wurden noch keine Nachrichten mit dem Zoll ausgetauscht
Versendet: Korrektur von Angaben in der Ausfuhranmeldung im Status Versendet nicht möglich:
- Warten Sie die erste Antwortnachricht Ihres Zolls ab
Entgegengenommen: Korrektur im Status Entgegengenommen möglich nach Stornierung:
- Senden Sie einen Antrag auf Stornierung an Ihr Zollamt
- Hat der Zoll die Stornierung angenommen, wechselt der Status auf Ungültig
- Duplizieren Sie den Vorgang
- Korrigieren Sie Angaben und versenden Sie die Anmeldung erneut
Angenommen: Korrektur folgender verladerelevanten Angaben im Status Angenommen möglich:
- Voraussetzung: die Gestellung ist außerhalb des Amtsplatzes erfolgt und enthält keinen Antrag auf Ausfuhrerstattung.
- Container, Containernummer, Gesamt-Rohmasse, Beförderungsmittel im Inland, Beförderungsmittel an der Grenze, Betrag und Währung des Rechnungspreises, Eigenmasse, Rohmasse, Wert und Menge der Außenhandelsstatistik, Packstücke
Korrektur ansonsten möglich nach Stornierung:
- Senden Sie einen Antrag auf Stornierung an Ihr Zollamt
- Hat der Zoll die Stornierung angenommen, wechselt der Status auf Ungültig
- Duplizieren Sie den Vorgang
- Korrigieren Sie Angaben und versenden Sie die Anmeldung erneut
Überlassen: ohne AgV, Ware hat die EU noch nicht verlassen
Korrektur im Status Überlassen möglich nach Stornierung:
- Senden Sie einen Antrag auf Stornierung an Ihr Zollamt
- Hat der Zoll die Stornierung angenommen, wechselt der Status auf Ungültig
- Duplizieren Sie den Vorgang
- Korrigieren Sie Angaben und versenden Sie die Anmeldung erneut
Abgeschlossen: mit AgV, Waren haben die EU verlassen
Korrektur bis zu einem Jahr nach Annahme der ursprünglichen Ausfuhr möglich:
- Variante a) Eine rückwirkende Ausfuhranmeldung erfassen
- Variante b) Eine Ausfuhranmeldung nachträglich korrigieren
Abgeschlossen: mit AgV, Waren haben die EU noch nicht verlassen
Korrektur möglich mit einem Antrag auf Ungültigkeitserklärung:
- Begründen Sie in einem Freitextfeld an Ihr Zollamt, warum eine Ungültigkeitserklärung notwendig ist.
Abgeschlossen: mit AgV, aber bereits archiviert
Korrektur nach Wiederherstellen archivierter AM(s) möglich:
- Bereits archivierte Ausfuhranmeldungen werden nicht in der Übersicht angezeigt, können aber wiederhergestellt werden über Nachträgliche Korrektur bereits archivierter AM(s).
- Variante a) Eine rückwirkende Ausfuhranmeldung erfassen
- Variante b) Eine Ausfuhranmeldung nachträglich korrigieren
Kommentare
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