Einen Antrag auf Stornierung der Ausfuhranmeldung können Sie stellen, sobald Sie vom Zoll eine Antwortnachricht und MRN erhalten haben. Die Ausfuhranmeldung darf nicht im Status Ungültig sein.
So lange ein Ausfuhrvorgang noch nicht vollständig abgeschlossen wurde, kann außerdem die Ausfuhrzollstelle den Ausfuhrvorgang für ungültig erklären.
Der Anmelder bzw. der Vertreter kann die Stornierung nur dann IT-gestützt durchführen, wenn Sie mit der Ausfuhranmeldung zu diesem Anmelder bzw. Vertreter eine EORI-Nummer übermittelt haben.
Ausfuhranmeldungen aus der Sendung heraus stornieren
- Gehen Sie folgendermaßen vor:
Öffnen Sie die Ausgangssendung und wechseln Sie in die Mappe ATLAS Ausfuhr. - Wählen Sie die Schaltfläche Stornieren. ASSIST4 Export Management prüft dann, welche der enthaltenen Ausfuhranmeldungen stornierbar sind, und meldet Ihnen, welche Ausfuhranmeldungen nicht storniert werden konnte.
Ausfuhranmeldung im Status ‚Abgeschlossen‘ nachträglich stornieren
Für eine Ausfuhranmeldung im Status Abgeschlossen können Sie, bis zu einem Jahr nach Erledigung der Ausfuhranmeldung, einen Antrag auf Stornierung senden.
- Gehen Sie folgendermaßen vor:
Öffnen Sie im Schrank Versand die Übersicht ATLAS Ausfuhranmeldungen. - Markieren Sie die gewünschte Ausfuhranmeldung und wählen Sie im Menü Ausfuhranmeldung die Menüfunktion Nachträgliche Stornierung beantragen.
- Geben Sie im Fenster Nachträgliche Stornierung beantragen einen Grund für die Stornierung ein und klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
- ASSIST4 versendet nun den Antrag auf Ungültigkeit/Stornierung der Ausfuhr (Nachricht E_EXP_CAN) an den Zoll. Die Ausfuhranmeldung wechselt in den Status Stornierung beantragt.
Vom Zoll erhalten Sie daraufhin eine Statusmeldung zur Ausfuhr (Nachricht E_EXP_STA), die Ihrer Ausfuhranmeldung den neuen Status übermittelt.
Wenn der Antrag auf Stornierung abgelehnt wird, erhält Ihre Ausfuhranmeldung den Status Abgeschlossen. Wird der Antrag auf Stornierung angenommen, wechselt die Ausfuhranmeldung in den Status Ungültig.
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