Ausfuhranmeldungen können hin und wieder Fehler oder unzureichende Informationen enthalten. Die Nichtannahme oder Rückweisung durch den Zoll wird dann in der Übersicht kenntlich gemacht.
Fehlermeldungen oder Rückweisung verstehen
In aller Regel erhalten Sie eine Begründung für die Ablehnung. Diese finden Sie in der Ausfuhranmeldung in der Mappe Überblick oder im Assistenten.
Detaillierte Informationen über den Kommunikationsverlauf und die Begründung finden Sie in der Mappe Zollinformationen. Wenn Sie Rückfragen zur Fehlermeldung haben, wenden Sie sich direkt an die Ausfuhr- oder Ausgangszollstelle.
So bearbeiten Sie Fehlermeldungen
Über den Assistenten bestätigen Sie, dass Sie den Fehler zur Kenntnis genommen haben. Mit Klick auf OK erzeugen Sie ein Duplikat der Anmeldung, die Sie erneut an den Zoll senden können. Falls dies nicht gewünscht ist, schließen Sie das Fenster mit Abbrechen.
Die duplizierte Anmeldung steht Ihnen nun für eine Korrektur zur Verfügung. Die vorherige Ausfuhranmeldung ist als ungültig gekennzeichnet und bleibt in der Übersicht sichtbar.
Sie können sich Fehlermeldungen in einer Ausfuhranmeldung auch per E-Mail zusenden lassen. Lesen Sie dazu mehr im Beitrag E-Mail-Benachrichtigungen für Benutzer anlegen.
Kommentare
Hallo,
ich vermisse bei uns in der Anwendung (ATLAS 3.0) in der Mappe Zollinformationen den Bereich "Sachbearbeiter Zoll".
Wir hatten eine abgelehnte Ausfuhranmeldung und konnten leider nicht sehen wer diese beim Zoll bearbeitet hat.
Ist die Sichtbarkeit dieses Bereiches statusgebunden, also z. B. nur sichtbar solange man die Nichtannahme noch nicht bestätigt hat?
Schöne Grüße aus Hamburg
Katharina Heß
Hallo Frau Heß,
die Angaben sind nicht statusgebunden, sondern leider nicht mehr vorhanden.
In den Statusmeldungen zur Ausfuhr (E_EXP_STA) – wie bei einer Ablehnung – werden seit ATLAS AES 3.0 keine Angaben zum Sachbearbeiter mehr übermittelt. In ATLAS AES 2.4 war neben dem Sachbearbeiter auch die Durchwahl enthalten. Mit ATLAS AES 3.0 wird nur noch die Dienststellennummer übermittelt. Kontaktieren Sie daher in diesen Fällen die Ausfuhr- bzw. Ausgangszollstelle, sofern Sie z. B. zur Ablehnung Rückfragen haben.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!
Viele Grüße aus Stuttgart
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support
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