Grundsätzlich benötigen Sie diese Anmeldeart dann, wenn die Ware die EU bereits verlassen hat und Ihnen erst dann auffällt, dass Waren vergessen wurden anzumelden. Ihre Ausfuhranmeldung hat bereits einen Ausgangsvermerk erhalten.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit über die Art der Ausf.-Anmeldung eine rückwirkende Ausfuhranmeldung zu wählen, um die fehlenden Waren anzumelden. Melden Sie nur die Positionen, die in dem ursprünglichen Vorgang fehlten.
Erstellen Sie einen neuen Vorgang für die rückwirkende Ausfuhranmeldung und wählen Sie im Feld Art der Anmeldung (Verfahren)
- 10000000 (früher nA/a), rückwirkende Ausfuhranmeldung (z. B. auch nach Ungültigkeit durch unbeantwortetes Nachforschungsersuchen)
- 10200000 Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV (früher nA/f),
- 10110000 Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV (früher nB/b),
- 13000000 Rückwirkende Ausfuhranmeldung nach Carnet ATA ohne Wiedereinfuhr (früher nA/z)
Die zusätzlichen Datenfelder werden daraufhin eingeblendet und der Assistent führt Sie durch die fehlenden Angaben.
Weitere zu hinterlegende Angaben
- Maßgebl. Datum
Dieses ersetzt den Zeitpunkt der Annahme als maßgeblichen Zeitpunkt.- Bei Anmeldeart 10000000 handelt es sich um das Datum des Abgangs der Ware am Ladeort.
- Bei Anmeldeart 13000000 ist es das Datum der Annahme/Überführung der Ware in die vorübergehende Ausfuhr mit Carnet ATA gemäß Feld H des Carnets.
- Datum des Ausgangs
- Tatsächliche Ausgangszollstelle
- Kennzeichen Stat. Meldung
nur bei Nachmeldung aus dem Notfallverfahren
Unterlagencodierung
Um eine Verknüpfung zu dem ursprünglichen Vorgang bzw. zu der MRN herzustellen, melden Sie bei der ersten Position die zugehörige Unterlage:
- Haben Sie z. B als Anmeldeart eine Rückwirkende Ausfuhranmeldung mit der Anmeldeart 10000000 gewählt, melden Sie in der ersten Position die Unterlage 9DFE, mit der man in der Buchführung des Ausführers Art und Umfang der ausgeführten Waren nachvollziehen kann, nach Artikel 337 Absatz 1 UZK-IA.
- Erstellen Sie eine nachträgliche Ausfuhranmeldung für eine passive Veredelung mit der Anmeldeart 10110000, dann melden Sie in der ersten Position die Unterlage N830 und referenzieren auf die Position der zugehörigen Ausfuhr.
- Erstellen Sie eine nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren mit der Anmeldeart 12..., melden Sie in der ersten Position die Unterlage N830 mit der Bezugsnummer oder Kennnummer der Sendung, ggf. in Kombination mit der EORI-Nummer des Anmelders.
- Eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zur passiven Veredelung melden Sie mit der Anmeldeart 10110000 – eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zu einer wirtschaftlich passiven Veredelung mit dem Verfahrenscode 22 melden Sie mit der Anmeldeart 10200000.
Besonderheiten bei der Abgabe einer rückwirkenden Ausfuhranmeldung
- Unterlagencodierungen über eine erteilte Ausfuhrgenehmigung oder
- Beendigungsanteile ZL/AV/UV anzumelden.
In beiden oben genannten Fällen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Zollamt, für die manuelle Erledigung von Abschreibungen der Ausfuhrgenehmigung bzw. Beendigungsanteile ZL/AV/UV.
Bei einer Rückwirkenden AM ist die Ausfuhrzollstelle des Ausführers zuständig. Diese wird anhand der zur EORI-Nummer gehörenden Postleitzahl ermittelt. Dazu ändern Sie gegebenenfalls eine bereits eingetragene Abfertigungszollstelle: Abfertigungszollstelle nachträglich ändern
- Eine Übersicht aller Korrekturmöglichkeiten finden Sie im Beitrag Korrekturmöglichkeiten einer Ausfuhranmeldung: Ein Überblick.
Kommentare
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