Grundsätzlich benötigen Sie diese Anmeldeart dann, wenn die Ware die EU bereits verlassen hat und Ihnen erst dann auffällt, dass Waren vergessen wurden anzumelden. Ihre Ausfuhranmeldung hat bereits einen Ausgangsvermerk erhalten.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit über die Art der Anmeldung eine nachträgliche Ausfuhranmeldung (nA) zu wählen, um die fehlenden Waren anzumelden. Melden Sie nur die Positionen, die in dem ursprünglichen Vorgang fehlten.
Erstellen Sie einen neuen Vorgang für die nachträgliche Ausfuhranmeldung und wählen Sie im Feld Art der Anmeldung (Verfahren) nA , nB oder nN aus. Die zusätzlichen Datenfelder werden daraufhin eingeblendet und der Assistent führt Sie durch die fehlenden Angaben.
Weitere zu hinterlegende Angaben
Maßgebl. Datum
Dieses ersetzt den Zeitpunkt der Annahme als maßgeblichen Zeitpunkt.
- Bei Anmeldeart nA+a handelt es sich um das Datum des Abgangs der Ware am Ladeort.
- Bei Anmeldeart nA+z ist es das Datum der Annahme/Überführung der Ware in die vorübergehende Ausfuhr mit Carnet ATA gemäß Feld H des Carnets.
Datum des Ausgangs
Tatsächliche Ausgangszollstelle
Kennzeichen Stat. Meldung
- nur bei Nachmeldung aus dem Notfallverfahren
Unterlagencodierung
Um eine Verknüpfung zu dem ursprünglichen Vorgang bzw. zu der MRN herzustellen, melden Sie bei der ersten Position die zugehörige Unterlage:
- Haben Sie z. B als Anmeldeart eine nachträgliche Ausfuhranmeldung mit der Anmeldeart nA+a gewählt, melden Sie in der ersten Position die Unterlage NZZZ, mit der man in der Buchführung des Ausführers Art und Umfang der ausgeführten Waren nachvollziehen kann, nach Artikel 337 Absatz 1 UZK-IA.
- Erstellen Sie eine nachträgliche Ausfuhranmeldung für eine passive Veredelung mit der Anmeldeart nB, dann melden Sie in der ersten Position die Unterlage N830 und referenzieren auf die Position der zugehörigen Ausfuhr.
- Erstellen Sie eine nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren mit der Anmeldeart nN, melden Sie in der ersten Position die Unterlage N830 mit der Bezugsnummer oder Kennnummer der Sendung, ggf. in Kombination mit der EORI-Nummer des Anmelders.
- Eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zur passiven Veredelung melden Sie mit der Anmeldeart nB – eine nachträgliche Ausfuhranmeldung zu einer wirtschaftlich passiven Veredelung mit dem Verfahrenscode 22 melden Sie mit der Anmeldeart nA und den Ergänzungen e bzw f.
Besonderheiten bei der Abgabe einer nachträglichen Ausfuhranmeldung
- Unterlagencodierungen über eine erteilte Ausfuhrgenehmigung oder
- Beendigungsanteile ZL/AV/UV anzumelden.
In beiden oben genannten Fällen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Zollamt, für die manuelle Erledigung von Abschreibungen der Ausfuhrgenehmigung bzw. Beendigungsanteile ZL/AV/UV.
Bei einer nachträglichen AM ist die Ausfuhrzollstelle des Ausführers zuständig. Diese wird anhand der zur EORI-Nummer gehörenden Postleitzahl ermittelt.
- Eine Übersicht aller Korrekturmöglichkeiten finden Sie im Beitrag Korrekturmöglichkeiten einer Ausfuhranmeldung: Ein Überblick.
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