- Verfahrensbereich: Ausfuhr und Einfuhr
25.06.2020: EU-Trader Portal weiterentwickelt
Für die Beantragung von mitgliedstaatenübergreifenden Bewilligungen nutzen Sie das Trader Portal der EU Kommission. Laut des Informationstechnikzentrums Bund ist dieses ab dem 29. Juni 2020 benutzerfreundlicher gestaltet worden und bildet die Anforderungen des UZK-IA bzw. UZK-DA weitestgehend ab. In der Folge werden die zugehörigen ATLAS – Infos 3670 und 3751 aus dem Jahr 2017 aufgehoben.
Der Zoll weist darauf hin, dass ausschließlich Bewilligungen, an denen neben Deutschland mindestens ein weiterer Mitgliedsstaat beteiligt ist, über das EU Trader Portal gestellt werden.
Für Bewilligungen, die deutschlandweit gelten, nutzen Sie weiterhin das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzung, Nutzerdokumentation, Support sowie eine Übersicht der Anwendungsbereiche des EU-TP lesen Sie der ATLAS-Info.
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