- Verfahrensbereich: Ausfuhr und Einfuhr
26.11.2020: Anpassungen und Hinweise im Zuge des Brexit
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Inhalte der Teilnehmerinfo zusammengefasst. Weitere und detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info selbst:
Für Einfuhren aus und Ausfuhren nach Großbritannien gelten ab dem 1. Januar 2021 drittländische Regeln. Davon sind auch die britischen Kanalinseln und die britischen Überseegebiete betroffen. Nordirland wird hingegen weiterhin so behandelt, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.
Zur Unterscheidung wird für Nordirland der zusätzliche Ländercode „XI“ (Vereinigtes Königreich (Nordirland)) eingeführt. Der bereits bekannte Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) bleibt erhalten.
Bitte beachten Sie: Der ebenfalls eingeführte Ländercode „XU“ (Vereinigtes Königreich (ohne Nordirland)) wird in Zollanmeldungen nicht verwendet!
Weitere wichtige Punkte der sind u.a.:
- Im Vereinigten Königreich (GB) erteilte EORI-Nummern werden am 1. Januar 2021 beendet.
- Bewilligungen und Aufschubkonten britischer Wirtschaftsbeteiligter sind mit Beendigung einer EORI-Nummer ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr nutzbar.
- Beendete EORI-Nummern machen auch bei Zollanmeldungen vor Gestellung und Zollanmeldungen nach Gestellung, die noch nicht angenommen wurden, eine neue Übermittlung der Zollanmeldung erforderlich.
- Ab 01. Januar 2021 sind Ausfuhranmeldungen nach „GB" mit der Art der Anmeldung (Ausfuhr) „EU“ anzugeben.
- Ausgangszollstellen des Vereinigten Königreichs beenden Ausfuhrvorgänge nur noch bis zum 31. Dezember 2020. Danach ist eine Erledigung nur noch per Alternativnachweis möglich.
Eine Aktualisierung der Liste der Ausgangszollstellen, die dann auch neue Ausgangszollstellen in „XI“ (Vereinigtes Königreich (Nordirland)) enthalten wird, soll zum 1. Januar 2021 bereitgestellt werden.
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