Mit DFEA-4210 und der neuen Meldungsversion v5 (NE015, NE013) werden vom BAZG zahlreiche Änderungen für den Exportbereich, u.a. für Ausfuhr “auf Lager”, Befreiungsliste, Zollausschlussgebiete, Rückerstattungen (VOC & Tabak), nachträgliche Warenanmeldung Ausfuhr, eindeutige ID auf Warenposition, umgesetzt.
Diese Änderungen bringen in Customs Management neue Statusprüfungen bzw. neue oder angepasste Eingaberegeln mit sich. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die neuen Erfordernisse und die umgesetzten Änderungen.
- Der Pflichttermin des BAZG für die neue Meldungsversion v5 ist der 18.05.2026, wobei das BAZG keine genaue Uhrzeit angibt. In Customs Management wird in der neuen Meldungsversion v5 daher ab18.05.2026 (00:01 Uhr) gemeldet.
Ausfuhr "auf Lager"
Betrifft Waren, die nach der Ausfuhrveranlagung – ohne Verbringen aus dem Zollgebiet – in ein offenes Zolllager oder Zollfreilager verbracht werden (gemäß R-10-10, Kapitel 1.3.4).
NP70347 – Erwerber & Einlagerer (neu, nur v5)
Der Erwerber muss außerhalb des Zollgebiets ansässig sein (wird über NP70166 geprüft).
NS30057 – GP-ID oder Name/Adresse (angepasst)
Die Erforderlichkeit der Geschäftspartner-Identifikation bzw. Name/Adresse wird für die neuen Rollen (EW/EL) erweitert.
Änderungen in Customs Management:
- Eingabe in der Mappe Ausfuhranmeldung, Feldgruppe Zusätzliche Verfahrensbeteiligte, Angabe der GPID als Identifikationsnummer
- Ist die Option Im Zolllager aktiviert, verlangt der Assistent die Angabe der Beteiligten
Befreiungsliste gemäß Außenhandelsstatistik
Betrifft Waren, die von der Außenhandelsstatistik ausgenommen sind (z. B. Diplomatengut, humanitäre Hilfsgüter, Leergut, etc.).
NS30095 – Zulässige Warenbestimmungen Ausfuhr (angepasst)
Wird um die neue Warenbestimmung „befreit" (Eingabesteuerung = 3) erweitert.
Zollanschluss- und Zollausschlussgebiete
Betrifft die korrekte Handhabung von Samnaun (Zollausschlussgebiet) und Büsingen (Zollanschlussgebiet).
NP70166 – Handhabung Zollanschluss- und Zollausschlussgebiete Ausfuhr (neu, nur v5)
Zentrale Validierung aller Beteiligten in einer Regel: |
Land (Address.country) |
Postleitzahl (Address.postcode) |
|---|---|---|
Versender (Consignor) |
CH, DE, LI |
CH/LI: alle PLZ außer 7562 & 7563 (Samnaun); |
Exporteur (Exporter) |
CH, DE, LI |
CH/LI: alle PLZ; |
Empfänger (Consignee) |
Alle Länder (ohne LI) |
DE: alle außer 78266 (Büsingen) |
Erwerber (EW) |
Alle Länder (ohne LI) |
CH: nur 7562 & 7563 (Samnaun); |
Einlagerer (EL) |
keine Einschränkung |
keine Einschränkung |
NS30224 – Restriktionspflicht nach Warenbestimmung (angepasst, v4/v5)
NP70160 – Prüfung Bewilligungspflicht Ausfuhr (angepasst, v4/v5)
Rückerstattungen (VOC & Tabak)
Betrifft die Rückerstattung von Abgaben auf flüchtige organische Stoffe (VOC) und Tabakprodukte bei der Ausfuhr, zur künftigen digitalen Abwicklung via Taxas.
NP70168 – VOC-Rückerstattung (angepasst)
Änderungen in Customs Management: Erlaubt sind nur noch ganzzahlige Werte oder eine Kommazahl mit max. 3 Nachkommastellen, getrennt durch einen Punkt.
NP70346 – Tabak-Rückerstattung (neu, nur v5)
Wenn bei einer Warenposition eine „Rückerstattung Tabaksteuer" oder „Tabakfabrikate ab Steuerlager" geltend gemacht wird (Kompensationstyp = 6 oder 7, gemäß Codeliste NCL1110), dann muss bei der betroffenen Warenposition in der Feldgruppe Besondere Vermerke:
- AdditionalInformation.code = A1501 (Produktreferenznummer)
- AdditionalInformation.code = A1502 (Produktreferenznummer Version)
vorhanden sein.
Änderungen in Customs Management: Eine neue Assistentenprüfung prüft jetzt die korrekte Eingabe dieser Daten.
NP70234 – Kompensationstyp (angepasst)
- Bei aktivierter Option Rückwaren (goodsReturned = true): zulässige Werte 4, 5
- Bei deaktivierter Option Rückwaren (goodsReturned = false): zulässige Werte 1, 2, 3, 6, 7, 9 (optional)
Änderungen in Customs Management: Ist in der Ausfuhranmeldungsposition die Option Rückwaren aktiviert, prüft der Assistent die Eingabe der zulässigen Werte.
Teillieferungen
NS30150 – Erforderlichkeit Datengruppe Teillieferungen (angepasst)
Änderungen in Customs Management: Sind in den Anmeldungsdaten die Optionen Teillieferung und Erste Teilsendung aktiviert, dann verlangt der Assistent nun keine besonderen Vermerke mit Code V1201/V1202 mehr.
NS30151 – Angabe Referenz der ersten Teilsendung (angepasst)
Änderungen in Customs Management: Ist die Option Teillieferung aktiviert, erfolgt die Angabe der Referenz der ersten Teilsendung jetzt direkt im darunterliegenden Feld und nicht wie bisher über einen besonderen Vermerk mit Code V1201/V1202.
Ausländische Rückwaren (Refund)
NS30231 – Erforderlichkeit Begründungstext Rückwarenprozess (neu, nur v5)
Änderungen in Customs Management: Wird in der Feldgruppe Rückwarenprozess einer Position der Begründungs-Code „99 - Andere“ angegeben, verlangt der Assistent nun die Angabe einer Begründung.
Veredelungsverkehr (Refinement)
- NP70345 – Wiedereinfuhrfrist in Zukunft (neu, nur v5)
- NS30076 – Datengruppe Refinement (angepasst)
Änderungen in Customs Management: Der Assistent verlangt jetzt die Angabe einer Wiedereinfuhrfrist in der Feldgruppe Veredelungsverkehr.
Ursprung
NP70311 – Validierung Bestimmungsländer anhand Ursprungsnachweis (angepasst, nur v5)
Hierzu erfolgt keine Prüfung in Customs Management.
Nachträgliche Warenanmeldung Ausfuhr (WA-A)
Betrifft Waren, die ohne elektronische Warenanmeldung ausgeführt wurden und nachträglich angemeldet werden.
NP70348 – Verbrachte Waren nachträglich anmelden (neu)
- code = V1301: Datum der Verbringung (Format YYYY-MM-DD, muss in der Vergangenheit liegen)
- code = V1302: Code der zuständigen Zollstelle (gemäß NCL1411)
Validierungen erfolgen per Verbringungsdatum (nicht per Anmeldedatum). Bei Akzeptanz: rückwirkende Aktivierung per Verbringungsdatum. Nachträglich eingereichte Ausfuhren können nicht korrigiert werden.
NP70350 – Keine Veränderung Verbringungsdaten bei Korrektur (neu)
NZ50086 – Keine Aktivierung nachträgliche WA (neu)
Hierzu erfolgt keine Prüfung in Customs Management.
Kardinalität Datengruppe 'Beschränkungen' ('Restriction')
Die Kardinalität der Datengruppe Beschränkungen (Restriction) wird in den v5-Meldungen (NE015 v5, NE013 v5, NE021 v3, NE069 v3) von 0..9 auf 0..99 erhöht, um Fälle mit mehr als 9 Bewilligungen pro Position abzudecken (z. B. Veredelungsverkehr im Lebensmittelbereich).
Änderungen in Customs Management: In der Feldgruppe Beschränkungen einer Position sind jetzt 99 Einträge erlaubt, statt wie bisher nur 9.
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