- Die in diesem Artikel aufgeführten Übergangslösungen sind für Sie nur relevant, sofern Sie bereits auf Passar Ausfuhr gewechselt haben.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort bei Meldungen für den Lagerverkehr, Tarifnummer 9999.9999, sowie für Einschluss- und Anschlussgebiete bestimmte Übergangslösungen angewandt werden müssen. Mit diesen Übergangslösungen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass bis zum 31.12.2025 die Umstellung aller Use Cases (mit Ausnahme von 'Tabak') von e-dec Export auf Passar Ausfuhr fristgerecht erfolgen können.
Tarifnummer 9999.9999 (Übergangslösung bis Ende Mai 2026)
- Unter 5.000 CHF: Meldung als vereinfachte Warenanmeldung Ausfuhr
- Über 5.000 CHF: Meldung als Warenanmeldung Ausfuhr
- TN gemäß der ordentlichen Bestimmungen
- 'Ohne weitere Ausscheidung (owA)' anwendbar
Samnaun mit bewilligungspflichtiger Ware
Im Moment kann dieser Use Case in Passar noch nicht angemeldet werden. Die Funktion wird seitens BAZG mit höchster Priorität umgesetzt (eine Soll-Lösung soll bis spätestens Mitte November 2025 verfügbar sein).
Ausfuhr auf Lager (Übergangslösung bis Ende Mai 2026)
Die Meldung erfolgt wie bisher mit der gleichen Meldungsversion, jedoch werden die Angaben zum Einlagerer und Erwerber im Feld Warenbeschreibung (Commodity.descriptionOfGoods) gemäß folgender Vorgaben angegeben:
'Beschreibung der Ware'
Trennzeichen '//'
Einlagerer: 'vollständiger Name und Adresse des Einlagerers'
Trennzeichen '//'
Erwerber: 'vollständiger Name und Adresse des Erwerbers'
Beispiel:
Tabak (Übergangslösung bis Ende Mai 2026)
Eine bereits länger kommunizierte Ausnahme gilt für Tabak. Bis auf Weiteres erfolgt dafür die Zollanmeldung Ausfuhr wie bisher über e-dec.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.