Bis voraussichtlich Ende 2026 stehen die zollseitigen Systemwechsel im Bereich NCTS, e-dec Export und e-dec Import auf das neue Warenverkehrssystem Passar des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an. Die Umstellung erstreckt sich dabei über mehrere Etappen.
Das BAZG und die Softwareanbieter – also auch AEB – sind im steten Austausch und entwickeln die Systeme auf jeweils ihrer Seite agil. Auch über den Umstellungsstart hinaus ist mit Änderungen zu rechnen.
Passar 1.0: Durchfuhr und Ausfuhr
In einer ersten Etappe wird mit Passar 1.0 die Ausfuhr und Durchfuhr von e-dec Export und NCTS auf Passar umgestellt:
- Das System NCTS des BAZG wurde am 30.04.2024 abgestellt
- Für e-dec Export gilt eine verlängerte Übergangsphase bis 31.12.2025
- Bitte beachten Sie: Das BAZG empfiehlt den Unternehmen, je nachdem welche Zollverfahren angewendet werden, einen bestimmten Umstellungszeitraum.
Durchfuhr (Transit)
01.06.2023–30.04.2024 | Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
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17.03.2024 | Wechsel zu Passar per Stichtag für:
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30.04.2024 | Letzte Warenanmeldung Durchfuhr in NCTS |
01.05.2024 | Durchfuhr nur noch mit Passar |
* Wenn Zugelassene Versender (ZV) zugleich über den Status eines Zugelassenen Empfängers (ZE) verfügen, wird eine gesamthafte Umstellung per 17.03.2024 empfohlen.
Ausfuhr
17.03.2024-30.04.2024 | Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
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30.04.2024 | Letzte Warenanmeldung Ausfuhr in NCTS |
17.03.2024-31.12.2025 | Wechsel zu Passar während dieser Phase für:
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31.12.2025 | Letzte Warenanmeldung Ausfuhr in e-dec Export |
01.01.2026 | Ausfuhr nur noch mit Passar, e-dec Export wird deaktiviert |
* Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innerhalb dieser Frist direkt von NCTS auf Passar zu wechseln, ist eine Umstellung auf e-dec Export möglich.
Tabellen aus: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar.html
Passar 2.0: Einfuhr
Ab voraussichtlich 2025 wird mit Passar 2.0 auch die Einfuhr von e-dec Import auf Passar umgestellt.
Das Vorgehen bei Passar 2.0 leitet sich direkt von den Erfahrungen mit Passar 1.0 ab und die Systemerweiterung wird in drei Etappen erfolgen:
- Passar 2.1: Einfuhr Standard
- Passar 2.2: Einfuhr Erweitert
- Passar 2.3: Überwachte Verfahren
Einen genauen Überblick über die Etappen und die Zeitpläne bietet die Website des BAZG.
- Aktuell haben Unternehmen in diesem Bereich noch keinen Handlungsbedarf.
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Vorgehen für exportierende Unternehmen (bisher e-dec Export)
In der ersten Umstellungsetappe (Passar 1.0) kümmern sich das BAZG und AEB um die Unternehmen der ersten genannten Kategorie (Speditionen/Transporteure). Grund dafür ist, dass im internationalen Kontext auch eine Umstellung des NCTS-Systems notwendig ist. Zudem kann es für den Spediteur zu einem Mehraufwand führen, wenn er erst nach dem Exporteur auf Passar umstellt.
Für exportierende Unternehmen (sofern diese kein ZV sind) gilt die Empfehlung des BAZG, erst auf Passar umzustellen, wenn alle ihre Spediteure/Transporteure auf Passar umgestellt sind.
Wie Sie sich optimal auf die Umstellung vorbereiten, lesen Sie hier: So bereiten Sie sich vor.
Vorgehen für importierende Unternehmen (bisher e-dec Import)
Die Systementwicklung von Passar 2.0 hat seitens des BAZG noch nicht begonnen und wird aus den direkten Erfahrungen mit Passar 1.0 abgeleitet. Sobald weitere Informationen zu Passar 2.0 vorliegen, werden wir diese in einem separaten AEB Help Center Artikel aufbereiten.
Wie Sie sich optimal auf die Umstellung vorbereiten, lesen Sie hier: So bereiten Sie sich vor.
Vorgehen für importierende Unternehmen (reiner Bezug der eVV-Import über e-dec)
Die Systementwicklung von Passar 2.0 ist seitens des BAZG noch nicht gestartet. Sobald wir mehr Informationen zu Passar 2.0 zur Verfügung haben, veröffentlichen wir diese in einem separaten AEB Help Center Artikel.
Wie Sie sich optimal auf die Umstellung vorbereiten, lesen Sie hier: So bereiten Sie sich vor.
So bereiten Sie sich vor: Zugang zum ePortal
Um Passar nutzen zu können, müssen teilnehmende Firmen eine Geschäftspartner-ID beantragen, mit der sie sich am ePortal einloggen können. Das ePortal wird die Zollkundenverwaltung (ZKV) ablösen.
Das BAZG hat begonnen, Firmen in Tranchen anzuschreiben mit der Bitte, den Onboarding-Prozess für das ePortal zu starten. Sobald Sie angeschrieben werden, können Sie starten und sich auf dem ePortal registrieren.
Das Schreiben des BAZG geht an die in der ZKV hinterlegten Kontaktpersonen. Bitte prüfen Sie, ob die angegebenen Kontakte in Ihrem ZKV-Account noch aktuell sind. Sie kommen nicht mehr auf Ihren ZKV-Account oder haben Schwierigkeiten, sich dort anzumelden? Bitte kontaktieren Sie uns unter passar@aeb.com.
- Zugang zum ZKV: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/services/services-firmen/registrierung-firmen/zollkundenverwaltung-uid.html
- Zugang zum ePortal: https://eportal.admin.ch/start
Was ändert sich
Die wichtigsten Änderungen gegenüber e-dec Ausfuhr und NCTS haben wir hier zusammengestellt:
- Ein System für Ausfuhr, Transit (Durchfuhr) und später Import löst e-dec und NCTS ab
- Die Verwaltung der beteiligten Parteien und deren Rollen (Unternehmen und Personen) erfolgt nicht mehr in der ZKV, sondern im ePortal.
- Neu wird eine Transportanmeldung eingeführt, die einen raschen Grenzübertritt ermöglichen soll und mit der an der Grenze alle verknüpften Warenanmeldungen aktiviert werden.
- Eine Selektion der Ausfuhrliste entfällt unter Passar. Die Warenanmeldung Ausfuhr wird final durch eine Transportanmeldung aktiviert.
Kommentare
Am 13.07.2023 hat das BAZG einen neuen Zeitplan für die schrittweise Umstellung auf Passar (1.0) veröffentlicht. Die Verschiebungen sind auf der Website des BAZG transparent dargestellt:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar/passar-zeitplan.html
Die Verschiebung der Zeitfenster nach hinten wirkt sich auch auf die Umstellungszeitfenster bei AEB aus. Der Beginn der Umstellung wird voraussichtlich auf Mai 2024 aufgeschoben, da die Transporteure und Spediteure bis Ende April Zeit haben, ihre Systeme umzustellen. Weitere Details finden Sie im voranstehenden Artikel.
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