Enthält Ihre AEB-Lösung personenbezogene Daten (u.a. Kontakte von Geschäftspartnern oder Ihren Sachbearbeitern) und ist ein Zugriff durch AEB (-Mitarbeiter) zumindest nicht ausgeschlossen, liegt datenschutzrechtlich die Situation einer Auftragsverarbeitung vor. In diesem Falle muss eine Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung (AVV) mit AEB geschlossen werden. Alle Informationen zum Datenschutz mit AEB (Dokumente zum Datenschutz, Auftragsverarbeitung-Verträge, Datensicherheit bei der AEB, weitere Materialien wie Löschkonzept, Standarddatenschutzklauseln, Datenschutzzertifikat) finden Sie im AEB Trust Center.
So schließen Sie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit AEB ab
Um das Abschließen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu vereinfachen, hat die AEB einen Standardvertrag entworfen. Dadurch sind für einen Abschluss lediglich fünf Schritte notwendig:
- Tragen Sie Ihre Firmierung auf Seite 1 ein.
- Überprüfen bzw. korrigieren Sie die Angaben der Checkboxen in Abschnitt 2.2.
- Nennen Sie uns in Abschnitt 5.3. Ihren Ansprechpartner für Datenschutzfragen.
- Unterzeichnen Sie die Vereinbarung auf Seite 14 (als Auftraggeber), gerne auch digital im Dokument.
- Senden Sie bitte den Vertrag auf elektronischem Weg an datenschutzbeauftragter@aeb.com
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung finden Sie hier.
Mitteilung zum Stand 2021 – Änderungen der Standarddatenschutzklauseln (SCC) im internationalen Datenschutz-Umfeld.
2021 gab es Änderungen im internationalen Datenschutz-Umfeld.
Diese betreffen auch das datenschutzrechtliche Verhältnis zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO zwischen AEB SE und Ihnen als Kunde.
Lesen Sie hierzu die Mitteilung der AEB unter Datenschutz International: “Änderungen Stand 2021“ und erhalten Sie Antworten auf folgende Fragestellungen:
- Worin bestehen die Änderungen der Standarddatenschutzklauseln (SCC) aus 2021?
- Was bedeuten die neuen SCC für die Auftragsverarbeitung zwischen Ihnen und AEB?
- Wie schätzt AEB diese Änderungen aus 2021 ein?
Die Mitteilung zum Stand 2021 finden Sie hier.
- Gezeichnete AVV ab Version 2.1 (seit Juli 2021) haben diese Änderung bereits inkludiert.
Sollten Sie einen AVV mit einer Version vor 2.1 (vor Juli 2021) gezeichnet haben und den Bedarf darin sehen, über diese Mitteilung hinaus mit AEB die geschilderten Verhältnisse gesondert zu vereinbaren, kommen Sie bitte in diesem Sinne auf AEB zu und nehmen Sie per E-Mail an datenschutzbeauftragter@aeb.com Kontakt mit uns auf.
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