- Verfahrensbereich: Versand
08.09.2022: Ukraine tritt dem Gemeinsamen Versandverfahren ab 1. Oktober 2022 bei
Ab dem 1. Oktober können Sie Vorgänge im Versandverfahren für die Ukraine eröffnen. Ein TIR-Versandverfahren ist damit nicht mehr notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Versandverfahren, die vor diesem Datum eröffnet wurden, aber nach dem 1.10.22 in die Ukraine befördert werden sollen, systemseitig nicht möglich ist.
Sicherheiten und Bürgschaften
Der Zoll informiert, dass in allen gültigen Bewilligungen einer Gesamtbürgschaft oder Befreiung von der Sicherheitsleistung (BE/GE) die Ukraine als Ausschlussland zum 1. Oktober 2022 aufgenommen wird. Um die Sicherheit bei Versandverfahren zu verwenden, erweitern Sie anschließend den Geltungsbereich der jeweiligen Bewilligung um die Ukraine. Laut ATLAS-Info ist für den Bürgen ein Zustellungsbevollmächtigter oder ein Wahldomizil zu benennen. Anträge dazu können ab 4. Oktober 2022 beim HZA eingereicht werden
Weitere Informationen finden Sie außerdem in folgendem AEB Community Beitrag Ukraine tritt dem Gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) bei.
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