Mit dem Servicepaket vom Mai 2023 erweitert sich das Sanktionslistenportfolio von AEB um die UFLPA Entity List des U.S. Department of Homeland Security (Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten). Ist diese Liste für Ihr Unternehmen relevant und möchten Sie diese Liste in Ihre AEB Compliance Screening Software integrieren, so können Sie die UFLPA Entity List zusätzlich zu Ihrem bereits bestehenden Content lizenzieren.
Welche Bedeutung hat diese Sanktionsliste?
Die UFLPA Entity List ist entstanden auf der Basis des Uyghur Forced Labor Prevention Act (auch bekannt als UFLPA), dem Gesetz zur Verhinderung uigurischer Zwangsarbeit. Der UFLPA wurde am 23. Dezember 2021 erlassen und trat am 21. Juni 2022 in Kraft.
Der UFLPA verbietet es, Güter in die USA einzuführen, die ganz oder teilweise in der autonomen Region Xinjiang-Uigurien (Xinjiang) in der Volksrepublik China oder in einem auf der UFLPA Entity List gelisteten Unternehmen hergestellt wurden. Der UFLPA nimmt an, dass sämtliche Güter aus Xinjiang oder von einem auf der UFLPA Entity List gelisteten Unternehmen durch Zwangsarbeit gewonnen wurden. Die Einfuhr dieser Güter in die USA ist grundsätzlich verboten.
Die UFLPA Entity List besteht aus den folgenden vier Abschnitten:
- Section 2(d)(2)(B)(i) - eine Liste von Entitäten in Xinjiang, die Waren, Güter und Handelsartikel ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit abbauen, produzieren oder herstellen.
- Section 2(d)(2)(B)(ii) - eine Liste von Entitäten, die mit der Regierung von Xinjiang zusammenarbeiten, um Zwangsarbeiter oder Uiguren, Kasachen, Kirgisen oder Angehörige anderer verfolgter Gruppen aus Xinjiang anzuwerben, zu transportieren, zu verlegen, zu beherbergen oder zu empfangen.
- Section 2(d)(2)(B)(iv) - eine Liste von Entitäten, die von auf den Listen 1 und 2 gelisteten Unternehmen hergestellte Produkte aus der Volksrepublik China in die USA exportiert haben.
- Section 2(d)(2)(B)(v) - eine Liste von Entitäten, einschließlich des Xinjiang Production and Construction Corps, die Material aus Xinjiang oder von Personen, die mit der Regierung von Xinjiang oder dem Xinjiang Production and Construction Corps zusammenarbeiten, beziehen.
Der Herausgeber dieser Liste ist das U.S. Department of Homeland Security (Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten). Auf der Webseite dieser Behörde finden Sie weitere Informationen zu Ausnahmeregelungen, den entsprechenden Sorgfaltsanforderungen, die der UFLPA vorsieht, dem Lieferkettenmanagement u.v.m.
Welche Unternehmen müssen gegen UFLPA Entity List prüfen?
Die Prüfung der UFLPA Entity List ist relevant für Unternehmen, die ihre Waren in die USA exportieren.
Müssen Sie diese Liste lizensieren, wenn Sie Content von Drittanbietern in Compliance Screening einsetzen?
Sollten Sie Ihre Geschäftspartner gegen Sanktionslisten-Content von Drittanbietern (zum Beispiel Reguvis oder Dow Jones) in Ihrer AEB Compliance Screening Anwendung prüfen, ist die UFLPA Sanktionsliste ggf. bereits in Ihrem Content inkludiert und Sie brauchen diese Liste nicht gesondert zu lizensieren. Gehen Sie bei Fragen dazu bitte direkt auf Ihren Content-Anbieter zu.
Effiziente Sanktionslistenprüfungen – UFLPA Entity List und mehr: Wie kann AEB helfen?
Compliance Screening erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die UFLPA Entity List automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce, Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP- und CRM-Systeme. Hier finden Sie einen Überblick über die verfügbaren Sanktionslisten von AEB.
- Möchten Sie die UFLPA Entity List in Ihr Compliance Screening aufnehmen, fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. In dem angebotenen Formular haben Sie auch Gelegenheit, Kontakt mit einem Produktexperten aufzunehmen.
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