Sollte es zu einer Störung des EMCS-Nachrichtenverkehrs mit dem Zoll kommen, können Sie EMCS-Beendigungen im Ausfallverfahren melden.
Laut EMCS-Verfahrensanweisung des Zolls verwenden Sie das Ausfalldokument in folgenden Fällen:
- wenn das Beförderungsverfahren im Ausfallverfahren eröffnet wurde und zum Zeitpunkt des Eingangs der Waren beim Empfänger noch nicht vom Versender elektronisch nacherfasst wurde oder
- wenn dem Empfänger aus anderen als den o. g. Gründen zum Zeitpunkt des Eingangs der Waren beim Empfänger keine elektronischen Daten zum EMCS-Vorgang zur Verfügung stehen.
- Nutzen Sie das Ausfallverfahren außerdem, wenn EMCS Filing beim Empfang der Waren nicht zur Verfügung steht.
Informieren Sie sich auf der AEB-Statusseite zu aktuellen Störungen. Dort erhalten Sie eine Masterticket-Nummer für das Ausfallverfahren, sobald die Zollverwaltung diese bereitstellt.
- Prüfen Sie, ob Sie ggf. mit der Beendigung des EMCS-Vorgangs warten können, bis das System wieder wie gewohnt funktioniert.
Für die Meldung von EMCS-Beendigungen im Ausfallverfahren steht Ihnen folgendes Formular des Zolls zur Verfügung:
- 033076: Eingangs-/Ausfuhrmeldung für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Ausfallverfahren (Eingangs-/Ausfuhrdokument).
Sobald EMCS wieder zur Verfügung steht, müssen unverzüglich für alle EMCS-Vorgänge im Ausfallverfahren die elektronischen Meldungen (Entwurf e-VD/v-e-VD) an den Zoll übermittelt werden. Dabei müssen die elektronischen Meldungen die gleichen Daten enthalten wie das jeweilige Ausfalldokument.
Sie als Empfänger beenden dann wie gewohnt die elektronischen EMCS-Vorgänge.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.