Die Abgabe eines Entwurfs eines e-VD/v-e-VD kann vom Versender vor Beförderungsbeginn, frühestens 7 Tage vor dem im Entwurf eingetragenen Versanddatum übermittelt werden.
Die Gültigkeit eines e-VD/v-e-VD hängt von der eingegebenen, voraussichtlichen Beförderungsdauer der Waren ab.
Bei der Angabe der Beförderungsdauer ist der voraussichtliche zu erwartende normale Zeitaufwand für die Beförderung unter Berücksichtigung des verwendeten Beförderungsmittels und der Entfernung vom abgehenden Ort bis zum Lieferort anzugeben. Eine pauschale Angabe der jeweils technisch möglichen maximalen Beförderungsdauer ist (grundsätzlich) nicht zulässig.
Die technisch mögliche maximale Beförderungsdauer ist abhängig von der gewählten Beförderungsart:
| Code | Beförderungsart | Max. Beförderungsdauer |
| 0 | Sonstige | 45 Tage |
| 1 | Seeverkehr | 45 Tage |
| 2 | Eisenbahnverkehr | 35 Tage |
| 3 | Straßenverkehr | 35 Tage |
| 4 | Luftverkehr | 20 Tage |
| 5 | Postsendungen | 30 Tage |
| 7 | Festinstallierte Transporteinrichtungen (z.B. Rohrleitungen) | 15 Tage |
| 8 | Binnenschifffahrt | 35 Tage |
So gehen Sie vor bei Fristüberschreitungen:
Sobald ein EMCS-Vorgang die Frist überschritten hat, wird dieser auf dem Desktop von EMCS Filing angezeigt und in der Übersicht mit einem Warnsymbol gekennzeichnet .
Öffnen Sie den betroffenen Vorgang und senden Sie an das Hauptzollamt spätestens bis zu dem vorgegebenen Stichtag eine Erklärung zur Fristüberschreitung. Eine Anleitung zum Vorgehen finden Sie im Documentation Center zu EMCS Filing.
Bitte beachten Sie: Eine elektronische Rückmeldung oder Bestimmungsortänderung ist nach dem Stichtag nicht mehr möglich. Gehen Sie für das weitere Vorgehen in diesen Fällen direkt auf Ihr zuständiges Hauptzollamt zu.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.