Zollseitig werden bestimmte Daten zwischen einer EMCS-Eröffnung zur Ausfuhr und dem zugehörigen Ausfuhrvorgang automatisiert über eine Schnittstelle abgeglichen.
Nach Validierung des Entwurfs des e-VD übermitteln Sie die Ausfuhranmeldung an die zuständige Ausfuhrzollstelle. Dabei muss die Ausfuhrzollstelle der ATLAS-Ausfuhranmeldung mit der Ausfuhrzollstelle des e-VD übereinstimmen.
In der ATLAS-Ausfuhranmeldung müssen Sie auf Positionsebene als Vorpapier mit der Codierung C651 die ARC-Nummer und die jeweilige Positionsnummer des e-VD angegeben.
Sie können in einer Ausfuhranmeldung mehrere EMCS-Vorgänge zusammenfassen.
Was ist nicht erlaubt?
- Positionen von einem EMCS-Vorgang können nicht in mehreren Ausfuhranmeldungen angegeben werden.
- Positionen von einem EMCS-Vorgang können nicht in einer Ausfuhrposition zusammengefasst werden.
- Eine Position von einem EMCS-Vorgang kann nicht auf mehrere Positionen einer Ausfuhranmeldung aufgeteilt werden.
Welche Daten werden abgeglichen?
Abgeglichen werden unter anderem die Beförderungsdaten, die korrekte Angabe von Referenzcode (ARC) und Positionsnummer des Beförderungsvorgangs im Ausfuhrvorgang sowie die Warennummer und Eigenmasse der Positionen. Sollten die Daten übereinstimmen, ist das Ergebnis des Datenabgleichs positiv. Der EMCS-Vorgang wird gültig und die Ausfuhranmeldung wird überlassen, bzw. nach Erhalt des Ausgangsvermerks abgeschlossen.
Nach der Annahme der zollrechtlichen Ausfuhranmeldung, dürfen Sie keine Änderungen (Annullierung/Stornierung, Bestimmungsortwechsel, Aufteilungsmitteilung) am e-VD vornehmen.
Sollte es zu einem negativen Datenabgleich kommen, erhalten Sie als Versender die Nachricht „Ablehnung Ausfuhr e-VD“.
Sie haben dann die Möglichkeit die ATLAS-Ausfuhranmeldung zu stornieren und eine neue Ausfuhranmeldung an den Zoll zu übermitteln. Ansonsten müssen Sie eine Änderung des Bestimmungsorts vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier: ATLAS-Info 0566/24 - Schnittstelle zwischen AES ATLAS Ausfuhr und EMCS
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