Sollte die Ware Ihr Unternehmen bereits verlassen haben, dürfen Sie keine Stornierung für den Vorgang mehr durchführen. In diesen Fällen ist eine Änderung des Bestimmungsortes auf Ihr Unternehmen möglich. Dadurch haben Sie die Gelegenheit die EMCS-Eröffnung selbst zu beenden und anschließend mit korrigierten Inhalten neu zu erstellen.
- Bitte beachten Sie: Bei einer Bestimmungsortänderung auf sich selbst, muss die Ware körperlich wieder an Sie zurückgehen. Es sei denn, Sie haben mit dem Zoll etwas anderes vereinbart. Wenden Sie sich zur Klärung an Ihr Hauptzollamt.
Grundsätzlich darf die maximale Beförderungsdauer des EMCS-Vorgangs nicht überschritten werden. Das maßgebliche Datum bleibt das Versanddatum der Eröffnung. Sollte dies bereits überschritten sein, kontaktieren Sie Ihr Zollamt für das weitere Vorgehen.
Bei der Beförderung von verbrauchssteuerpflichtiger Ware gelten bei der Bestimmungsortänderung unterschiedliche Regelungen für Waren unter Steueraussetzung und Waren des steuerrechtlichen freien Verkehrs.
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Verbrauchssteuerpflichtige Ware unter Steueraussetzung:
Solange der Empfänger das e-VD noch nicht angenommen hat, ist eine Änderung des Bestimmungsorts jederzeit möglich. Eine Bestimmungsortänderung auf Sie selbst als Versender ist möglich, wenn Sie Steuerlagerinhaber sind.
Ausnahmen:- Es hat bereits ein positiver Ausfuhrabgleich stattgefunden.
- Ein Bestimmungsortänderung an Begünstigte ist nicht erlaubt.
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Verbrauchssteuerpflichtige Ware des steuerrechtlich freien Verkehrs:
Erlaubt ist nur ein Lieferort, der von demselben zertifizierten Empfänger in demselben Mitgliedstaat betrieben wird oder der Abgangsort (Bestimmungsortänderung auf Sie, als zertifizierter Empfänger).
Bei der Beförderung von Wein ist eine Bestimmungsortänderung nur möglich, sofern die Ware ursprünglich nicht an einen Empfänger in Deutschland ging und es sich nicht um eine Ausfuhr handelt. In diesem Fall kann der Bestimmungsort auf Sie selbst oder auf einen anderen Empfänger in Deutschland geändert werden.
Weitere Informationen zur Bestimmungsortänderung erhalten Sie in der Verfahrensanweisung EMCS des Zolls.
So ändern Sie den Bestimmungsort in einer EMCS-Eröffnung:
- Öffnen Sie den Vorgang.
- Nutzen Sie den blauen Menüpunkt Eröffnung und wählen den Eintrag Bestimmungsort ändern. Alternativ nutzen Sie den Eintrag Bestimmungsort ändern in der Assistentenspalte.
- Danach bestätigen Sie nochmal in einem neuen Fenster „Bestimmungsort ändern“.
- Danach geben Sie den neuen Bestimmungsort, Empfänger und gegebenenfalls weitere Felder ein.
Nach der Bestätigung durch den Zoll:
- EMCS (DE): Nach der Änderung des Bestimmungsorts ändert sich der Empfänger nicht im e-VD. Sie können den neuen Empfänger im geöffneten EMCS-Vorgang über die Mappe Änderung Bestimmungsort einsehen.
- EMCS (UK): Nach der Änderung des Bestimmungsorts ändert sich der Empfänger im e-AD. Außerdem können Sie den neuen Empfänger im geöffneten EMCS-Vorgang über die Mappe Änderung Bestimmungsort einsehen.
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