Wenn Sie verbrauchsteuerrechtliche Waren nach einem Import in einer EMCS-Eröffnung zu ihrem Steuerlager transportieren, müssen Sie im betroffenen EMCS-Vorgang auf den Einfuhrvorgang referenzieren.
Bei EMCS-Vorgängen mit der Herkunft Einfuhr ist die automatisierte Erzeugung eines e-VD unterbrochen. Erst nach einem positiven Einfuhrabgleich wird das e-VD inkl. ARC erzeugt. Dazu muss zunächst eine Gestellung/Anmeldung durch den Einführer bei der Einfuhrzollstelle durchgeführt werden. Erst danach können Sie den zugehörigen EMCS-Vorgang eröffnen.
Bitte beachten Sie: Je ATLAS-Zollanmeldung dürfen Sie nur eine EMCS-Eröffnung melden.
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In der Einfuhrzollanmeldung:
Melden Sie auf Positionsebene einen Verfahrenscode und den EU-Code, die für verbrauchsteuerrechtliche Vorgänge vorgesehen sind. Mögliche Verfahren in ATLAS Einfuhr sind 42XX, 45XX oder 63XX. Die zugehörigen EU-Codes entnehmen Sie der ATLAS Codeliste I0100.
Verweisen Sie auf die EMCS-Eröffnung über die Unterlagencodierung:
- C651: Elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1636
Die konkrete ARC (Administrative Reference Code) des e-VD wird abschließend durch die Zollbehörden nachgetragen.
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In der EMCS-Eröffnung:
Sobald Sie in einer Eröffnung das Kennzeichen Ausgangspunkt (Kz. Ausgangspunkt) auf „2 - Herkunft Einfuhr“ setzen, erhalten Sie eine Mappe zum Außenhandel.
Hinterlegen Sie dort die Einfuhrzollstelle und die MRN bzw. Registriernummer des Einfuhrvorgangs:
Wurde das e-VD durch den Zoll abgewiesen, ist keine Korrektur möglich. In diesem Fall erstellen Sie ein neues e-VD.
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