AEB veröffentlicht für Störungen im ATLAS-System auf der Statusseite jeweils eine entsprechende Meldung und eine Masterticket-Nummer. Diese benötigen Sie für Ihre Ausfuhranmeldung im Betriebskontinuitätsverfahren.
Abhängig vom Status der betroffenen Ausfuhranmeldung und davon, ob Sie sich im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren befinden (mit einer SDE-Bewilligung), unterscheidet sich das Vorgehen.
- Wenn Sie eine Ausfuhranmeldung öffnen, können Sie in der Mappe Historie nachvollziehen, wann und mit welcher Ticketnummer das Betriebskontinuitätsverfahren aktiviert oder wieder deaktiviert wurde.
- Falls Sie mit einem Vorsystem arbeiten, öffnen Sie zunächst Export Filing: ATLAS in Ihrem Browser.
Normalverfahren, Status "Versendet", "Entgegengen." oder "Angenommen"
- Wählen Sie in der Zentrale den Eintrag Ausfuhr − Ausfuhranmeldungen und markieren Sie die Ausfuhranmeldung, für die Sie das Betriebskontinuitätsverfahren eröffnen möchten.
- Wählen Sie Menü Ausfuhranmeldung − Für Notfallverfahren kopieren.
- Geben Sie die Ticketnummer ein, überprüfen Sie den Zeitpunkt Gültig ab und klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.
- Export Filing: ATLAS beantragt für die bisherige Ausfuhranmeldung eine Stornierung und sendet diese Nachricht an den Zoll, sobald ATLAS wieder läuft.
- Öffnen Sie die kopierte Ausfuhranmeldung im Status Notfall aktiv.
- Klicken Sie im Assistenten auf die Meldung, dass Sie das BK-ABD für das BKP drucken können.
- Eventuell müssen Sie jetzt den AEB-Serviceagenten installieren oder den AEB Service Agent Launcher öffnen.
- Das PDF-Dokument "BK-ABD" öffnet sich im Acrobat Reader.
- Drucken Sie das BK-ABD mit der Liste der Positionen.
- Legen Sie das BK-ABD und die Liste der Positionen Ihrer Ausfuhrzollstelle in einfacher Ausfertigung zur Überführung der Waren in das Ausfuhrverfahren vor.
- Sie erhalten das BK-ABD, das im Feld BKP-MRN mit einer Registriernummer und im Feld Prüfung durch die Ausfuhrzollstelle mit einem Dienststempelabdruck versehen wurde, zur weiteren Verwendung und Vorlage bei der Ausgangszollstelle zurück.
- Befördern Sie die zur Ausfuhr angemeldete Ware mit dem abgestempelten BK-ABD und der Liste der Positionen.
- Sobald die Ware die EU verlassen und die Ausgangszollstelle den Ausgang bestätigt hat, müssen Sie elektronisch eine nachträgliche Ausfuhranmeldung gemäß dem BKP erstellen: Siehe Ausfuhranmeldung aus dem Betriebskontinuitätsverfahren nachträglich melden.
Normalverfahren, Status "Neu" oder "Vollständig"
- Wählen Sie in der Zentrale den Eintrag Ausfuhr − Ausfuhranmeldungen und öffnen Sie die Ausfuhranmeldung, für die Sie das Betriebskontinuitätsverfahren eröffnen möchten.
- Wählen Sie Menü Notfallverfahren − Notfallverfahren aktivieren.
- Geben Sie die Ticketnummer ein, überprüfen Sie den Zeitpunkt Gültig ab und klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.
- Klicken Sie im Assistenten auf die Meldung, dass Sie das BK-ABD für das BKP drucken können.
- Das PDF-Dokument "BK-ABD" öffnet sich im Acrobat Reader.
- Drucken Sie das BK-ABD mit der Liste der Positionen.
- Stellen Sie sicher, dass die Ware mit dem BK-ABD in einfacher Ausfertigung bei der Ausfuhrzollstelle zur Überführung in das Ausfuhrverfahren gestellt wird.
- Sie erhalten das BK-ABD, das im Feld BKP-MRN mit einer Registriernummer und im Feld Prüfung durch die Ausfuhrzollstelle mit einem Dienststempelabdruck versehen wurde, zur weiteren Verwendung und Vorlage bei der Ausgangszollstelle zurück.
- Befördern Sie die zur Ausfuhr angemeldete Ware mit dem abgestempelten BK-ABD und der Liste der Positionen.
- Sobald die Ware die EU verlassen und und die Ausgangszollstelle den Ausgang bestätigt hat, müssen Sie elektronisch eine nachträgliche Ausfuhranmeldung gemäß dem BKP erstellen: Siehe Ausfuhranmeldung aus dem Betriebskontinuitätsverfahren nachträglich melden.
Besonderheiten im vereinfachten Verfahren
Als Inhaber der Bewilligung „Vereinfachte Zollanmeldung Ausfuhr/ PV (SDE-Ausfuhr/ PV)“ können Sie entweder Dokumente BK-ABD verwenden, die Sie im Feld Prüfung durch die Ausfuhrzollstelle selbst mit einem Sonderstempeleindruck versehen haben, oder Sie verwenden Dokumente BK-ABD, die von Ihrer Ausfuhrzollstelle vorab mit Dienststempelabdruck versehen wurden.
- Wenn Sie eine Ausfuhranmeldung unter Nutzung dieser Bewilligung erstellt haben, druckt Export Filing: ATLAS für Sie ein BK-ABD automatisch mit Sonderstempeleindruck aus.
Der Ablauf im vereinfachten Verfahren entspricht weitgehend den Arbeitsschritten im Normalverfahren mit folgenden Besonderheiten:
- Im vereinfachten Verfahren ist die Vorlage des BK-ABD bei der Ausfuhrzollstelle zur Überführung der Ware in das Ausfuhrverfahren nicht zwingend erforderlich. Die Ware gilt mit der von Ihnen vorgenommenen Eintragung der Ticketnummer im BK-ABD als zur Ausfuhr überlassen.
- Sie können sich selbst eine BKP-Identifikationsnummer vergeben und im BK-ABD eintragen (Anleitung zum Eintragen im BK-ABD: siehe unten). Dabei müssen Sie sicherstellen, dass Sie keine BKP-MRN mehrfach vergeben − z. B. durch das Führen einer Liste.
- Unterrichten Sie die Ausfuhrzollstelle im Nachgang zeitnah über den Ausfuhrvorgang (z. B. durch das Übermitteln einer Kopie des ausgefüllten BK-ABD und der Liste der Positionen per E-Mail).
So tragen Sie die BKP-MRN im BK-ABD ein:
- Sie haben die zugehörige Ausfuhranmeldung geöffnet, Mappe Dokumente.
- Markieren Sie das BK-ABD, klicken Sie in der geteilten Schaltfläche Druck/Vorschau auf den Pfeil rechts und wählen Sie Bearbeiten.
- Geben Sie im Feld BKP MRN die BKP-Identifikationsnummer ein.
- Wählen Sie Speichern & schließen.
- Jetzt können Sie das BK-ABD drucken.
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