Wenn Sie im Normalverfahren mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes anmelden, müssen Sie dem Zoll ein Zeitfenster für eine etwaige Beschau am Ladeort einräumen.
Gängige Praxis ist, eine Anmeldung für den nächsten Tag maximal 2 Stunden vor Dienstschluss an die zuständige Ausfuhrzollstelle zu senden. Das Zeitfenster der Gestellungsfrist beträgt in der Regel ebenfalls 2 Stunden.
- Im Zweifel sprechen Sie sich bitte vorab mit Ihrem Zollamt ab – erfahrungsgemäß unterscheiden sich hier die Zollämter.
Die Gestellungsfristen tragen Sie in der Anmeldung in der Mappe Grunddaten unter Gestellung/Verpacken/Verladen in den Feldern Fristbeginn und Fristende ein:
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.