Sie müssen vollständige Ausfuhranmeldungen, die im Betriebskontinuitätsverfahren (BKP) abgewickelt wurden, elektronisch nachmelden, sobald die Ware die EU verlassen hat und Sie einen Alternativnachweis vorliegen haben.
- Das Vorgehen, um eine Ausfuhranmeldung nachträglich zu melden, unterscheidet sich abhängig davon, ob Sie das BK-ABD mit Export Filing: ATLAS gedruckt haben oder nicht.
BK-ABD mit Export Filing: ATLAS gedruckt
So melden Sie die Ausfuhranmeldung nachträglich:
- Die Ausfuhranmeldung in Export Filing: ATLAS befindet sich im Status Notfall aktiv.
- Zu der Ausfuhranmeldung haben Sie das BK-ABD mit Export Filing: ATLAS gedruckt.
- Wählen Sie in der Zentrale den Eintrag Ausfuhr − Recherche − AMs im Notfallverfahren und öffnen Sie die gewünschte Ausfuhranmeldung.
- Klicken Sie auf die Assistentenmeldung Nachmeldung möglich und bestätigen Sie die Rückfrage.
- Machen Sie mithilfe des Assistenten weitere Angaben.
- Sie benötigen ein Vorpapier "N830" mit der BKP-MRN als Referenznummer.
- Wenn Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, wechselt die Ausfuhranmeldung in den Status Nachmeldung vollständig.
- Klicken Sie auf die Assistentenmeldung zum Versand der nachträglichen Ausfuhranmeldung und bestätigen Sie die Rückfrage.
- Mit dem Versand der Nachmeldung wechselt die Ausfuhranmeldung in den Status Nachmeldung versendet.
BK-ABD nicht mit Export Filing: ATLAS gedruckt
So melden Sie die Ausfuhranmeldung nachträglich:
- Erstellen Sie eine neue Ausfuhranmeldung.
- Tragen Sie in der Mappe Grunddaten eine Art der Ausfuhranmeldung "12××××××" ein (Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren ...).
- Machen Sie mithilfe des Assistenten weitere Angaben.
- Sie benötigen ein Vorpapier "N830" mit der BKP-MRN als Referenznummer.
- Versenden Sie die Ausfuhranmeldung mithilfe des Assistenten.
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