Vor der Überlassung zur Ausfuhr kann die Ausfuhrzollstelle eine Kontrollmaßnahme anordnen − z. B. eine Beschau oder die Vorlage von Dokumenten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Details werden Ihnen mit der Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr (Zollnachricht E_EXP_CTL) mitgeteilt.
- Sie können die E-Mail-Benachrichtigungen von Export Filing: ATLAS so einrichten, dass der Sachbearbeiter des Vorgangs und ggf. weitere Personen in diesem Fall jeweils eine E-Mail erhalten.
Details dazu finden Sie im Abschnitt Benachrichtigungen über Ereignisse einrichten.
Dass Sie eine Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr erhalten haben, erkennen Sie an den folgenden Stellen:
- Auf dem Desktop im Widget Arbeitsvorrat (letzte 14 Tage) erscheint in der Zeile Kontrollmaßnahmen die Anzahl der erhaltenen Kontrollmaßnahmen. Ein Klick auf Kontrollmaßnahmen öffnet ein Fenster mit diesen Vorgängen. Ein weiterer Klick auf den Pfeil in der rechten Spalte der Tabelle öffnet die Ausfuhranmeldung.
- In der Übersicht Ausfuhranmeldungen enthält die Grafik in der Spalte Fortschritt das Symbol .
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie die Ausfuhranmeldung.
- Der Assistent gibt Ihnen die wichtigsten Informationen zu der angeordneten Kontrollmaßnahme.
- Wechseln Sie in die Mappe Kontrollmaßnahmen.
- Hier finden Sie weitere Informationen zu der angeordneten Kontrollmaßnahme.
- Folgen Sie den vom Zoll übermittelten Anweisungen.
- Innerhalb von ATLAS müssen Sie nicht auf eine Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr reagieren.
- Die Hinweise auf die übermittelte Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr werden entfernt, sobald der Zoll Ihnen zu dieser Ausfuhranmeldung eine neue Nachricht geschickt hat, mit der sich der Status der Ausfuhranmeldung ändert.
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