Die Ausfuhr in Sondergebiete unterscheidet sich u.a. in der Wahl von Anmeldeart und Länderkürzel. Daher ist zunächst anhand folgender Punkte zu klären, ob überhaupt eine Ausfuhranmeldung in ATLAS erfolgen muss:
- Gehört das Gebiet sowohl zum Zollgebiet der Europäischen Union als auch zu deren Steuergebiet, so ist keine Ausfuhranmeldung erforderlich.
- Gehört das Gebiet nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft, muss eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden.
Die Art der Anmeldung wird mit ATLAS AES 3.0 nur noch durch die Codes „CO“ und „EX“ gekennzeichnet. Der Code „EU“ geht in „EX“ auf. Dies bedeutet, dass nur zwischen Lieferungen im Zollgebiet der EU (Code „CO“) und Lieferungen in Drittländer (Code „EX“) unterschieden wird.
Länder, die am gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) teilnehmen, die bislang mit „EU“ gemeldet wurden, müssen unter AES 3.0 mit „EX“ gemeldet werden. Das betrifft zum Beispiel Sendungen in die Türkei, die Schweiz oder Serbien.
In der Regel Zoll- und Steuergebiet der Gemeinschaft: Ohne Anmeldung
- Azoren (PT)
- Helgoland (DE)
- Madeira (PT)
- Monaco (FR)
- Vereinigtes Königreich: (Nordirland) (XI)
Wichtiger Hinweis: Helgoland
Obwohl Helgoland sowohl steuer- als auch zollrechtlich als Drittland gilt, ist für Waren, die keinen besonderen Förmlichkeiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, keine Ausfuhranmeldung notwendig. Die angesprochenen Fälle hingegen müssen mit der Art der Anmeldung "EX" deklariert werden.
Zoll-, aber kein Steuergebiet der Gemeinschaft: Mit Anm.Art Ausfuhr 'CO'
- Åland-Inseln (FI)
- Berg Athos (GR)
- Campione d’Italia (CH)
- Ital. Teil Luganer See (IT)
- Kanarische Inseln (ES) (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro)
- Überseeische Departements (FR) (French-Guayana/Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Reunion, Martinique, Mayotte, Saint-Martin – frz. Teil)
- Nord-Zypern, türkischer Teil (CY)
Die vollständige Auflistung für die Ausfuhr finden Sie in der Codeliste I0806 auf der Website des Zolls.
Mit Anm.Art Ausfuhr 'EX'
- Andorra (AD)
- Anguilla (AI)
- Antarktis (AQ)
- Bermuda (BM)
- Bosnien-Herzegowina (BA)
- Britische Jungferninseln (VG)
- Britisches Territorium im Indischen Ozean (IO)
- Büsingen (CH)
- Ceuta (XC)
- Falklandinseln (FK)
- Färöer (FO)
- Französisch-Polynesien (PF)
- Gibraltar (GI)
- Grönland (GL)
- Helgoland (DE): Das gilt für Waren, die besonderen Förmlichkeiten (z.B. verbrauchssteuerpflichtige Waren) oder Verboten und Beschränkungen unterliegen. In allen anderen Fällen brauchen Ihre Waren keine Anmeldung.
- Island (IS)
- Isle of Man (GB)
- Kaimaninseln (KY)
- Kanalinseln (GB), Jersey, Guernsey, Sark Inseln, Insel Herm, Les Minquires
- Kosovo (XK)
- Liechtenstein (LI)
- Livigno (IT)
- Melilla (XL)
- Miquelon (PM)
- Montenegro (ME)
- Montserrat (MS)
- Neukaledonien (NC)
- Republik Nordmazedonien (MK)
- Norwegen (NO)
- Pitcairn-Inseln (PN)
- Puerto Rico (US)
- San Marino (SM)
- Schweiz (CH)
- Serbien (XS)
- St. Barthélemy (BL)
- St. Helena, Ascension + Tristan da Cunha (SH)
- St. Pierre (PM)
- Südgeorgien + südliche Sandwichinseln (GS)
- Turks- und Caicosinseln (TC)
- Türkei (TR)
- Ukraine (UA)
- Vatikanstadt (VA)
- Vereinigtes Königreich (GB - ausschließlich Großbritannien, also Schottland, England, Wales ohne Nordirland
Der Ländercode XU ist nicht in Zollanmeldungen zu verwenden.
Die vollständige Auflistung für die Ausfuhr finden Sie in der Codeliste C0207 auf der Website des Zolls.
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