Sie können vollständige Ausfuhranmeldungen, die im Notfallverfahren abgewickelt wurden, elektronisch nachmelden, sobald die Ware die EU verlassen hat und Sie einen Alternativnachweis vorliegen haben. Wenn Sie diesen der Ausfuhrzollstelle vorlegen, erhalten Sie auch den elektronischen Ausgangsvermerk (AgV).
Liegt bei der im Notfall abgewickelten Ausfuhranmeldung eine vereinfachte Art der Ausfuhranmeldung vor, ist dies nicht möglich, da der Zoll keine vereinfachten Ausfuhranmeldungen akzeptiert, die nachträglich gemeldet werden.
- Die Nachmeldung auf elektronischem Weg ist nicht verpflichtend.
- Das Vorgehen, um eine Ausfuhranmeldung nachträglich zu melden, unterscheidet sich abhängig davon, ob Sie das EPAS-Dokument mit Export Filing: ATLAS gedruckt haben oder nicht.
EPAS-Dokument mit Export Filing: ATLAS gedruckt
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Die Ausfuhranmeldung in Export Filing: ATLAS befindet sich im Status Notfall aktiv.
- Zu der Ausfuhranmeldung haben Sie das EPAS-Dokument mit Export Filing: ATLAS gedruckt.
- Wählen Sie in der Zentrale den Eintrag Ausfuhr − Recherche − AMs im Notfallverfahren und öffnen Sie die gewünschte Ausfuhranmeldung.
- Klicken Sie auf die Assistentenmeldung Nachmeldung möglich und bestätigen Sie die Rückfrage.
- Machen Sie mithilfe des Assistenten weitere Angaben.
- Wenn Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, wechselt die Ausfuhranmeldung in den Status Nachmeldung vollständig.
- Klicken Sie auf die Assistentenmeldung zum Versand der nachträglichen Ausfuhranmeldung und bestätigen Sie die Rückfrage.
- Mit dem Versand der Nachmeldung wechselt die Ausfuhranmeldung in den Status Nachmeldung versendet.
EPAS-Dokument nicht mit Export Filing: ATLAS gedruckt
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Erstellen Sie eine neue Ausfuhranmeldung.
- Tragen Sie in der Mappe Grunddaten eine Art der Ausfuhranmeldung "12××××××" ein (Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren ...).
- Vervollständigen und versenden Sie die Ausfuhranmeldung mithilfe des Assistenten.
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