Wenn Export Filing: ATLAS nicht verfügbar ist, können Sie das EPAS (Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit) auch nicht aus der Anwendung heraus drucken.
Abhängig davon, ob Sie im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren (mit einer SDE-Bewilligung) arbeiten, können Sie hier unterschiedlich vorgehen.
- Die vom Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) vergebene Ticketnummer zur Eröffnung des Notfallverfahrens finden Sie auf der Statusseite von AEB.
Diese tragen Sie auf dem EPAS-Dokument im Stempel in Feld C ein.
Notfallverfahren im Normalverfahren eröffnen
Erstellen Sie die Anmeldung zur Ausfuhr auf den Exemplaren Nr. 1, 2 und 3 des Einheitspapieres Ausfuhr/Sicherheit (EPAS), Vordruck 033025 und ggf. 033026 ("Liste der Positionen" bei mehr als einer Position).
Dazu können Sie die entsprechenden Formulare eines Formularverlags nutzen oder das EPAS-Dokument online im Formular-Management-System der Zollverwaltung erstellen.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um das EPAS-Dokument online zu erstellen:
- Öffnen Sie die Website des deutschen Zolls und wählen Sie Service − Formulare und Merkblätter.
- Suchen Sie nach den Formularen 033025 und ggf. 033026.
- Klicken Sie auf die Bezeichnung Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit und ggf. Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit − Liste der Warenpositionen (bei mehr als einer Position).
- Füllen Sie das Dokument online aus und drucken Sie es.
- Stellen Sie sicher, dass die Ware mit dem EPAS (Exemplare 1, 2 und 3) bei der Ausfuhrzollstelle gestellt wird.
Notfallverfahren im vereinfachten Verfahren eröffnen
Erstellen Sie die Anmeldung zur Ausfuhr auf den Exemplaren Nr. 1, 2 und 3 des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit (EPAS). Dazu benötigen Sie die Vordrucke 033025 und ggf. 033026 ("Liste der Positionen" bei mehr als einer Position).
- Das entsprechende Formular benötigen Sie von der Ausfuhrzollstelle vorabgestempelt (in Feld A).
Exemplar 3 begleitet die Ware. Die Exemplare 1 und 2 reichen Sie bei Ihrer Ausfuhrzollstelle im vereinbarten Zeitraum nach.
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