- WICHTIG: Exporteure dürfen nur nach Rücksprache mit ihren Spediteuren auf Passar umstellen. Die Ausfuhranmeldung darf nur dann über Passar angemeldet werden, wenn der Folgeprozess (Aktivierung der Ausfuhr und folgender Transit) beim Spediteur bereits auf Passar umgestellt ist. Lesen Sie dazu auch diesen Help Center Artikel.
Für die Migration auf Passar Ausfuhr 1.0 steht ein Umstellungsleitfaden bereit. Sie können diesen entweder online abrufen (sofern Sie in Ihrer AEB-Anwendung angemeldet sind), oder als PDF-Dokument herunterladen:
Deutsche Version:
Umstellungsleitfaden Passar Export 1.0 (Online-Version)
Umstellungsleitfaden Passar Export 1.0 (PDF-Download)
English version:
Migration Guide Passar Export 1.0 (Online version)
Migration Guide Passar Export 1.0 (PDF download)
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