Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen im Fachbereich Warenursprung & Präferenzen weitreichende Änderungen an. Diese erfordern Anpassungen in der AEB Software Origin & Preferences sowie das Mitwirken der Verantwortlichen in den Unternehmen, die diese Software einsetzen. Die Änderungen betreffen Unternehmen in der EU und in der Schweiz. Unternehmen in UK sind nicht betroffen.
Dieser Artikel ist die zentrale Stelle für alle derzeit bekannten und noch kommenden Fachinformationen, Anleitungen und Handlungsaufforderungen.
Was sind PEM und das Regionale Übereinkommen?
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse
Was ist jetzt vorbereitend für Sie wichtig?
Fachliche Informationen und Anleitungen
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Was sind PEM und das Regionale Übereinkommen?
Die Paneuropäisch Mediterrane Ursprungszone (Kurz: Pan-Euro-Med- oder PEM-Zone) ist eine Gruppe von Ländern, die ab 2005 zahlreiche bilaterale Freihandelsabkommen untereinander geschlossen haben, darin die gleichen Ursprungsregeln verwenden und somit die Grundlage zur Paneuropäisch Mediterranen Kumulierung geschaffen haben.
Es stellte sich als schwierig heraus, eine große Zahl von Abkommen gleichzeitig zu ändern. Dabei wollte man das System der gleichen Ursprungsregeln nicht gefährden. Deshalb klammerte man 2013 die Ursprungsregeln als ein eigenes Regelwerk aus – das sogenannte Regionale Übereinkommen. In den Freihandelsabkommen wurde fortan für das Ursprungsprotokoll, in dem die Regeln für den präferenziellen Warenursprung festgeschrieben sind, nur noch auf die Regeln des Regionalen Übereinkommens verwiesen. Um die Ursprungsregeln zu ändern, muss die Änderung nur noch im Regionalen Übereinkommen vorgenommen werden und nicht mehr in allen bilateralen Präferenzabkommen umgesetzt werden.
Auf eine solche Änderung der Ursprungsregeln haben sich die Vertragsparteien zum 1. Januar 2025 geeinigt. Die Pan-Euro-Med-Matrix beschreibt, welche Länder aus der PEM-Zone untereinander Abkommen abgeschlossen haben und somit auch kumulieren dürfen. Die Anwendung des Regionalen Übereinkommen wird mit einem Datum mit dem Zusatz „(C)“ dargestellt. Die Umstellung der Regeln zum 1. Januar 2025 wird mit einem „(R)“ gekennzeichnet.
Bisher sind noch nicht alle Freihandelsabkommen auf das Regionale Übereinkommen umgestellt. Es ist zu erwarten, dass auch über den 1. Januar 2025 hinaus noch Freihandelsabkommen auf die neuen Regeln wechseln und dass Informationen veröffentlicht werden, wie bis dahin zu verfahren ist.
Was ändert sich überhaupt?
Isoliert betrachtet sind die neuen Regeln einfacher zu erfüllen. Es werden im Wesentlichen folgende langfristigen Vereinfachungen in Kraft treten:
- Erhöhung der allgemeinen Toleranz von 10% auf 15%
- Inhaltliche und strukturelle Änderung der Listenregeln, insbesondere durch:
- Erhöhung der Anteile an erlaubten Vormaterialien ohne Ursprung in Abhängigkeit vom Ab-Werk-Preis; ergo höherer Prozentsatz
- Reduzierung von Kombinationsregeln
- Einführung von Gewichtsregeln
- Vereinfachungen für Textil- und Chemiebranche durch besondere Verfahren, zusätzliche textuelle Regeln, die eventuell zutreffen könnten
- Viele Positionsregeln werden auf die Kapitelregeln zusammengefasst; d.h. Wegfall vieler ex-Regeln für HS-Position oder HS-Unterposition
- Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED entfallen
Durch diese Änderungen müssen bestehende Regelzuordnungen aufgelöst und Regeln neu zugeordnet werden. Dementsprechend müssen die Kalkulationen und Bewertungen neu durchgeführt werden.
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Die Regeländerung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Datum gelten die neuen Regeln für die in der Matrix mit "(R)" gekennzeichneten Abkommen. Eine Entscheidung darüber, ob und ggf. wie die bisherigen Regeln weiterhin genutzt werden dürfen, wird ab Mitte Dezember erwartet.
Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse
AEB wird für Änderungen in Origin & Preferences bis Ende Dezember ein Servicepaket zur Verfügung stellen, welches Sie mittels eines neuen Widgets Schritt für Schritt durch die notwendigen Anpassungen führt.
Für den Betrieb der Software in der Cloud wird das Servicepaket automatisch installiert. Wenn Sie Origin & Preferences vor Ort als On-Premises-Installation betreiben, installieren Sie das Servicepaket.
Was ist jetzt vorbereitend für Sie wichtig?
- Planen Sie ausreichend Fachressourcen für den Jahreswechsel 2024/2025 z. B. für die Regelzuordnung und ggf. das Anlegen von manuellen Listenregeln ein. Für den direkten Vergleich der alten und neuen Regeln finden Sie Hilfe im Artikel PEM-Regeln 2025: Listenregeln vergleichen.
- Die Umstellung über das neue Widget muss nach dem Jahreswechsel von einem Administrator mit fachlichen Kenntnissen ausgeführt werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Sie weiter mit Origin & Preferences arbeiten können. Berücksichtigen Sie dies auch für Vertretungssituationen wie Urlaubs- oder Krankheitstage.
- Verwenden Sie in Origin & Preferences kundenindividuell angepasste Formulare, müssen diese in der Regel nicht angepasst werden. Informationen dazu finden Sie im Beitrag PEM-Regeln 2025: Herausforderungen und Ihre nächsten Schritte.
Fachliche Informationen und Anleitungen
Bereiten Sie sich ab jetzt bis Dezember 2024 fachlich auf die Umstellung vor. Informationen zu Ihren nächsten Schritten finden Sie im Artikel PEM-Regeln 2025: Herausforderungen und Ihre nächsten Schritte.
AEB bietet am 5. November 2024 von 13 bis 14 Uhr einen Virtuellen Stammtisch mit unseren Zollexpert*innen an. Dieser geht der Frage nach Neue PEM-Ursprungsregeln: Chance oder Stressfaktor? und bietet Gelegenheit sich mit anderen Unternehmen auszutauschen. Melden Sie sich hier an!
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Bitte beachten Sie:
- Mindestens ein Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen muss im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht diesen Help Center Artikel abonnieren und die für Ihr Unternehmen erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Leiten Sie diese E-Mail gegebenenfalls an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen weiter.
- Die hier zu Verfügung gestellten Informationen benötigen Sie für einen reibungslosen Ablauf am Jahreswechsel. Für die Folgen des Nichtbeachtens der zur Verfügung gestellten Informationen und damit eventuell einhergehende Störungen in Ihren Geschäftsvorgängen ist AEB nicht verantwortlich.
- AEB wird für die Bereitstellung fachlicher Informationen für Ihr Unternehmen ausschließlich das Help Center verwenden.
Kommentare
Vielen Dank für diesen guten & frühzeitig vorbereitenden Post :-)!
Hallo. Ab wann wird es die Seminarangebote geben?
Liebe Grüße, Bianca Greif
Sehr geehrte Frau Greif,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir befinden uns aktuell in der Planungsphase der Seminare.
Was wäre denn für Sie ein wünschenswerter Zeitpunkt?
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Kerstin Graf
AEB Service & Support Team
Hallo Frau Graf,
so früh wie möglich, damit wir noch genug Zeit haben alle notwendigen Schritte einzuleiten bzw. umzusetzen.
Können Sie uns schon vorab informieren, was unserseits zu tun ist? Gerne können Sie auch direkt mit uns in Kotakt treten.
Mit lieben Grüßen,
Bianca Greif
Hallo Frau Greif,
wir haben Ihren Wunsch aufgenommen. Sobald wir ein Datum festgelegt haben, werden wir hier informieren.
Wir beobachten das Thema sehr genau und werden gesicherte Informationen hier teilen.
Ich wünsche Ihnen ein schöne angenehme Woche und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Kerstin Graf
AEB Service & Support Team
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