Zum Jahreswechsel 2024/2025 gab es im Fachbereich Warenursprung & Präferenzen bereits weitreichende Änderungen. Diese erforderten Anpassungen in der AEB Software Origin & Preferences sowie das Mitwirken der Verantwortlichen in den Unternehmen, die diese Software einsetzen.
Die Änderungen betreffen weiterhin Unternehmen in der EU und in der Schweiz, die die Software von AEB einsetzen. Unternehmen in UK sind nicht betroffen. Für Länder außerhalb der PEM-Zone, wie z.B. Südkorea, Mexiko, Japan und Kanada werden die Regeln nicht geändert.
Dieser Artikel ist die zentrale Stelle für alle derzeit bekannten und noch kommenden Fachinformationen, Anleitungen und Handlungsaufforderungen (Stand 10/2025). Wenn Sie die Software Origin & Preferences von AEB einsetzen ist die Lektüre und Umsetzung folgender Hinweise unerlässlich.
Was ändert sich zum 1. Januar 2026 in der Software Origin & Preferences?
- In der Software Origin & Preferences (O&P) von AEB wurden bisher nur einzelne Abkommen auf die neuen Regeln umgestellt. Zum 1. Januar 2026 werden in der Software alle betroffenen Abkommen auf die Ursprungsregeln des revidierten Übereinkommens umgestellt.
Details finden Sie im Abschnitt Weitere Hintergrundinformationen unten im Artikel. - Die Umstellung erfolgt im Rahmen eines Servicepakets, welches das Widget „Abkommens-Reform-Assistent“ enthält. Dieses unterstützt Sie Schritt für Schritt bei allen erforderlichen Anpassungen.
AEB plant die Bereitstellung mit dem Servicepaket Dezember 2025. Da es auch kurzfristig Änderungen geben kann, bleiben Sie über ein Abonnement im AEB Help Center hierzu stets auf dem Laufenden:- Für den Betrieb der Software in der Cloud wird das Servicepaket automatisch installiert.
Origin & Preferences in der Cloud: aktuelles Servicepaket O&P - Wenn Sie O&P vor Ort als On-Premises-Installation betreiben, installieren Sie das Servicepaket selbst.
Origin & Preferences On-Premises: aktuelles Servicepaket O&P
- Für den Betrieb der Software in der Cloud wird das Servicepaket automatisch installiert.
Was ist jetzt für Sie wichtig? Welche Schritte müssen Sie umsetzen?
Vorbereitung
- Klären Sie die fachlichen Fragen vorab. Dann kann Ihr Administrator mit präferenziellem Fachwissen die Umstellung gut vorbereitet ausführen.
Informationen dazu finden Sie in diesen Artikeln: - Planen Sie ausreichend Fachressourcen für das Ausführen des Widgets ein, z. B. für die Regelzuordnung in der Software und ggf. das Anlegen von manuellen Listenregeln.
- Planen Sie ggf. das Einspielen neuer Transporte in ihr Add-on für SAP Version 2.3 ein.
Informationen dazu finden Sie im Artikel Origin & Preferences Add-on für SAP® und das Widget in O&P: Empfehlung zur Reihenfolge.
Eigentliche Umstellung
- Sobald mit dem Servicepaket das Widget zur Verfügung steht, werden alle Datenimporte und Datenexporte von und nach Origin & Preferences (O&P) unterbrochen. Diese werden erst nach dem vollständigen Ausführen des Widgets in allen Mandanten wieder ausgeführt.
- Ein Administrator mit fachlichen Kenntnissen muss nach dem Jahreswechsel das Widget ausführen. Das Widget führt Schritt für Schritt durch die Umstellung. Nur nach der vollständigen Ausführung des Widgets in allen Mandanten ist die weitere Arbeit mit Origin & Preferences möglich. Berücksichtigen Sie dies auch für Vertretungssituationen wie Urlaubs- oder Krankheitstage.
Ihre Mitwirkungspflicht
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Abonnieren Sie diesen Help Center Artikel und verfolgen Sie weiterhin die Informationen. Stellen Sie so sicher, stets per E-Mail informiert zu werden, wenn es etwas Neues gibt. Auf diese Weise bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und können Ihren eigenen, aktiven Teil leisten.
Sie haben bisher noch nie einen AEB Help Center Artikel abonniert? Kein Problem, dann finden Sie hier eine kurze Beschreibung. - Bitte beachten Sie:
- Mindestens ein Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen muss im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht diesen Help Center Artikel abonnieren und die für Ihr Unternehmen erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Leiten Sie diesen Artikel gegebenenfalls an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen weiter.
- Die hier zu Verfügung gestellten Informationen benötigen Sie für einen reibungslosen Ablauf am Jahreswechsel. Für die Folgen des Nichtbeachtens der zur Verfügung gestellten Informationen und damit eventuell einhergehende Störungen in Ihren Geschäftsvorgängen ist AEB nicht verantwortlich.
- AEB wird für die Bereitstellung fachlicher Informationen für Ihr Unternehmen ausschließlich das Help Center verwenden.
Weiterführende Hintergrundinformationen
Was sind PEM und das Regionale Übereinkommen?
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse
Was sind PEM und das Regionale Übereinkommen?
Die Paneuropäisch Mediterrane Ursprungszone (Kurz: Pan-Euro-Med- oder PEM-Zone) ist eine Gruppe von Ländern, die ab 2005 zahlreiche bilaterale Freihandelsabkommen (FHA) untereinander geschlossen haben, darin die gleichen Ursprungsregeln verwenden und somit die Grundlage zur Paneuropäisch Mediterranen Kumulierung geschaffen haben.
Es stellte sich als schwierig heraus, eine große Zahl von Abkommen gleichzeitig zu ändern. Dabei wollte man das System der gleichen Ursprungsregeln nicht gefährden. Deshalb klammerte man 2013 die Ursprungsregeln als ein eigenes Regelwerk aus – das sogenannte Regionale Übereinkommen. In den Freihandelsabkommen wurde fortan für das Ursprungsprotokoll, in dem die Regeln für den präferenziellen Warenursprung festgeschrieben sind, mit der sogenannten dynamischen Referenz auf die Regeln des Regionalen Übereinkommens verwiesen. Um die Ursprungsregeln zu ändern, muss die Änderung nur noch im Regionalen Übereinkommen vorgenommen werden und nicht mehr in allen bilateralen Präferenzabkommen umgesetzt werden. Gleichwohl bedarf es bei Änderungen einer Bestätigung auf nationaler Ebene, weswegen diese nicht stichtagsgenau in Kraft treten können.
Auf eine solche Änderung der Ursprungsregeln haben sich die Vertragsparteien zum 1. Januar 2025 geeinigt. Die Pan-Euro-Med-Matrix beschreibt, welche Länder aus der PEM-Zone untereinander Abkommen abgeschlossen haben und somit auch kumulieren dürfen. Die Anwendung des Regionalen Übereinkommen wird mit einem Datum mit dem Zusatz „(C)“ dargestellt. Die Verwendung der revidierten Regeln wird mit einem „(R)“ gekennzeichnet.
Es wurden nicht alle Freihandelsabkommen zum Stichtag auf das Regionale Übereinkommen (inkl. dynamischer Referenz) umgestellt. Auch über den 1. Januar 2026 hinaus werden Freihandelsabkommen auf die neuen Regeln wechseln.
Was ändert sich überhaupt?
Isoliert betrachtet sind die neuen Regeln einfacher zu erfüllen. Es werden im Wesentlichen folgende langfristigen Vereinfachungen in Kraft treten:
- Erhöhung der allgemeinen Toleranz von 10% auf 15%
- Inhaltliche und strukturelle Änderung der Listenregeln, insbesondere durch:
- Erhöhung der Anteile an erlaubten Vormaterialien ohne Ursprung in Abhängigkeit vom Ab-Werk-Preis; ergo höherer Prozentsatz
- Reduzierung von Kombinationsregeln
- Einführung von Gewichtsregeln
- Vereinfachungen für Textil- und Chemiebranche durch besondere Verfahren, zusätzliche textuelle Regeln, die eventuell zutreffen könnten
- Viele Positionsregeln werden auf die Kapitelregeln zusammengefasst; d.h. Wegfall vieler ex-Regeln für HS-Position oder HS-Unterposition
- Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED entfallen
Durch diese Änderungen müssen bestehende Regelzuordnungen aufgelöst und Regeln neu zugeordnet werden. Dementsprechend müssen die Kalkulationen und Bewertungen neu durchgeführt werden.
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Seit dem 1. Januar 2025 sind die neuen Regeln als Revidierte Regeln zum Regionalen Übereinkommen in Kraft getreten. Die Abkommen, für die diese Regeln anwendbar sind, sind in der Matrix mit "R" gekennzeichnet.
Zusätzlich hat der Gemischte Ausschuss des Regionalen Übereinkommens am 12. Dezember 2024 eine Verlängerung der bisherigen Regeln des Regionalen Übereinkommens neben weiteren Übergangsbestimmungen beschlossen. Damit ist die Verwendung der bisherigen Regeln für ein weiteres Jahr möglich, sofern die Abkommens-Parteien diese Übergangsbestimmungen auf nationaler Ebene ratifiziert haben. Die Ratifizierung der Übergangsbestimmungen gemäß Beschluss Nr. 2/2024 wird in der Matrix der Kumulierungsmöglichkeiten mit "CR" gekennzeichnet. Abkommen, die noch auf dem alten Regelwerk basieren, sind in der Matrix mit "C" gekennzeichnet.
Ab dem 1. Januar 2026 enden die Übergangsbestimmungen und es gelten für die Abkommen, die mindestens ein „R“ in der Matrix haben die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens.
Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse
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Bis zum 31. Dezember 2025: Stellt ein Abkommen von "C" auf "R" um, ohne die Kennzeichnung "CR" in der Matrix, stellt AEB dieses Abkommen auf die revidierten Regeln zum Regionalen Übereinkommen um, um weiterhin Rechtskonformität sicherzustellen. Dies ist notwendig, weil in diesem Fall unklar ist, wann und ob überhaupt der Wechsel zum Status "CR" vor Ablauf des Jahres 2025 erfolgen wird.
Eine Umstellung wird in diesem Fall per Servicepaket mit dem Abkommens-Reform-Assistenten ausgeliefert. - Zum 1. Januar 2026: Alle Abkommen, die mindestens ein „R“ in der Matrix haben stellen wir zum 1.Januar 2026 auf die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens um. AEB wählt den Zeitraum bewusst, da typischerweise LLEs für ein Kalenderjahr gelten und somit die Auswirkungen so gering wie möglich sind.
Standort EU:
Die Pan-Euro-Med-Matrix wird regelmäßig aktualisiert.
Für den Rechtsraum EU wurden in der Software bis Februar 2025 folgende Abkommen auf die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens umgestellt:
- Albanien
- Jordanien
- Montenegro
- Ukraine
Standort Schweiz:
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) informiert mit der regelmäßig aktualisierten Matrix über den aktuellen Stand.
Für den Rechtsraum Schweiz wurden in der Software bis Februar 2025 folgende Abkommen auf die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens umgestellt:
- Albanien
- Montenegro
Kommentare
Wichtige Aktualisierung zum Jahreswechsel 2025/2026
Der Artikel wurde grundlegend überarbeitet und enthält nun alle relevanten Informationen für den bevorstehenden Jahreswechsel 2025/2026. Auch die verlinkten, weiterführenden Artikel wurden entsprechend der aktuell verfügbaren Informationen aktualisiert.
Bleiben Sie informiert:
Lesen Sie die Details nach, prüfen Sie Ihre To-Dos und stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Schritte rechtzeitig umgesetzt werden.
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