Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen im Fachbereich Warenursprung & Präferenzen weitreichende Änderungen an. Diese erfordern Anpassungen in der AEB Software Origin & Preferences sowie das Mitwirken der Verantwortlichen in den Unternehmen, die diese Software einsetzen.
Die Änderungen betreffen Unternehmen in der EU und in der Schweiz, die die Software von AEB einsetzen. Unternehmen in UK sind nicht betroffen. Für Länder außerhalb der PEM-Zone, wie z.B. Südkorea, Mexiko, Japan und Kanada werden die Regeln nicht geändert.
Dieser Artikel ist die zentrale Stelle für alle derzeit bekannten und noch kommenden Fachinformationen, Anleitungen und Handlungsaufforderungen.
Was sind PEM und das Regionale Übereinkommen?
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse
Was ist jetzt vorbereitend für Sie wichtig?
Fachliche Informationen und Anleitungen
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Was sind PEM und das Regionale Übereinkommen?
Die Paneuropäisch Mediterrane Ursprungszone (Kurz: Pan-Euro-Med- oder PEM-Zone) ist eine Gruppe von Ländern, die ab 2005 zahlreiche bilaterale Freihandelsabkommen untereinander geschlossen haben, darin die gleichen Ursprungsregeln verwenden und somit die Grundlage zur Paneuropäisch Mediterranen Kumulierung geschaffen haben.
Es stellte sich als schwierig heraus, eine große Zahl von Abkommen gleichzeitig zu ändern. Dabei wollte man das System der gleichen Ursprungsregeln nicht gefährden. Deshalb klammerte man 2013 die Ursprungsregeln als ein eigenes Regelwerk aus – das sogenannte Regionale Übereinkommen. In den Freihandelsabkommen wurde fortan für das Ursprungsprotokoll, in dem die Regeln für den präferenziellen Warenursprung festgeschrieben sind, nur noch auf die Regeln des Regionalen Übereinkommens verwiesen. Um die Ursprungsregeln zu ändern, muss die Änderung nur noch im Regionalen Übereinkommen vorgenommen werden und nicht mehr in allen bilateralen Präferenzabkommen umgesetzt werden.
Auf eine solche Änderung der Ursprungsregeln haben sich die Vertragsparteien zum 1. Januar 2025 geeinigt. Die Pan-Euro-Med-Matrix beschreibt, welche Länder aus der PEM-Zone untereinander Abkommen abgeschlossen haben und somit auch kumulieren dürfen. Die Anwendung des Regionalen Übereinkommen wird mit einem Datum mit dem Zusatz „(C)“ dargestellt. Die Umstellung der Regeln zum 1. Januar 2025 wird mit einem „(R)“ gekennzeichnet.
Bisher sind noch nicht alle Freihandelsabkommen auf das Regionale Übereinkommen umgestellt. Es ist zu erwarten, dass auch über den 1. Januar 2025 hinaus noch Freihandelsabkommen auf die neuen Regeln wechseln und dass Informationen veröffentlicht werden, wie bis dahin zu verfahren ist.
Was ändert sich überhaupt?
Isoliert betrachtet sind die neuen Regeln einfacher zu erfüllen. Es werden im Wesentlichen folgende langfristigen Vereinfachungen in Kraft treten:
- Erhöhung der allgemeinen Toleranz von 10% auf 15%
- Inhaltliche und strukturelle Änderung der Listenregeln, insbesondere durch:
- Erhöhung der Anteile an erlaubten Vormaterialien ohne Ursprung in Abhängigkeit vom Ab-Werk-Preis; ergo höherer Prozentsatz
- Reduzierung von Kombinationsregeln
- Einführung von Gewichtsregeln
- Vereinfachungen für Textil- und Chemiebranche durch besondere Verfahren, zusätzliche textuelle Regeln, die eventuell zutreffen könnten
- Viele Positionsregeln werden auf die Kapitelregeln zusammengefasst; d.h. Wegfall vieler ex-Regeln für HS-Position oder HS-Unterposition
- Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED entfallen
Durch diese Änderungen müssen bestehende Regelzuordnungen aufgelöst und Regeln neu zugeordnet werden. Dementsprechend müssen die Kalkulationen und Bewertungen neu durchgeführt werden.
Wann tritt die Regeländerung in Kraft?
Die Regeländerung tritt am 1. Januar 2025 als Revidierte Regeln zum Regionalen Übereinkommen in Kraft. Ab diesem Datum gelten die neuen Regeln für die in der Matrix mit "(R)" gekennzeichneten Abkommen.
Zusätzlich hat der Gemischte Ausschuss des Regionalen Übereinkommens am 12. Dezember 2024 eine Verlängerung der bisherigen Regeln des Regionalen Übereinkommens neben weiteren Übergangsbestimmungen beschlossen. Damit ist die Verwendung der bisherigen Regeln für ein weiteres Jahr möglich, sofern die Abkommens-Parteien diese Übergangsbestimmungen ratifiziert haben.
Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse
- Sobald mit dem Servicepaket das Widget zur Verfügung steht, werden alle Datenimporte und Datenexporte von und nach O&P unterbrochen und erst nach dem Ausführen des Widgets wieder ausgeführt.
Standort EU:
Der Deutsche Zoll informiert in der ATLAS-Info 0697/25 über den aktuellen Stand. Folgende Länder wenden nur die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens an:
- Albanien
- Montenegro
Für den Rechtsraum EU wurde für diese Abkommen das Widget für die Umstellung zum Jahreswechsel ausgeliefert.
Bosnien-Herzegowina und Serbien haben ebenfalls die Übergangsbestimmungen ratifiziert und werden daher zunächst in der AEB Software nicht umgestellt.
Standort Schweiz:
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat mit einer Mitteilung vom 30. Dezember 2024 darüber informiert, dass für folgende Abkommen der Schweiz die notwendige Ratifizierung vorliegt und somit zunächst die weitere Anwendung der bisherigen Regeln vorgesehen ist:
- CH – EU
- EFTA – Übereinkommen:
- Bosnien-Herzegowina
- Georgien
- Nordmazedonien
- Serbien
- Türkei
Für die Übereinkommen EFTA – Albanien und EFTA – Montenegro werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, somit ist die Anwendung der revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens notwendig.
Für den Rechtsraum Schweiz wird daher für Albanien und Montenegro das Widget für die Umstellung zum Jahreswechsel ausgeliefert werden.
Für die Schweiz und die EU beobachtet AEB weiterhin die Situation und mögliche kurzfristige Ratifizierungen und Bekanntgaben. Im Servicepaket vom 2. Januar 2025 sind notwendige Anpassungen sowie ein Bugfix enthalten. Sie werden über ein Widget durch alle notwendigen Schritte geleitet.
Für den Betrieb der Software in der Cloud wird das Servicepaket automatisch installiert. Wenn Sie Origin & Preferences vor Ort als On-Premises-Installation betreiben, installieren Sie das Servicepaket selbst.
Was ist jetzt vorbereitend für Sie wichtig?
- Verfolgen Sie weiterhin die Informationen in diesem Artikel.
- Planen Sie ausreichend Fachressourcen für den Jahreswechsel 2024/2025 z. B. für die Regelzuordnung und ggf. das Anlegen von manuellen Listenregeln ein. Für den direkten Vergleich der alten und neuen Regeln finden Sie Hilfe im Artikel PEM-Regeln 2025: Listenregeln vergleichen.
- Die Umstellung über das neue Widget muss nach dem Jahreswechsel von einem Administrator mit fachlichen Kenntnissen ausgeführt werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Sie weiter mit Origin & Preferences arbeiten können. Berücksichtigen Sie dies auch für Vertretungssituationen wie Urlaubs- oder Krankheitstage.
- Verwenden Sie in Origin & Preferences kundenindividuell angepasste Formulare, müssen diese in der Regel nicht angepasst werden. Informationen dazu finden Sie im Beitrag PEM-Regeln 2025: Herausforderungen und Ihre nächsten Schritte.
Fachliche Informationen und Anleitungen
Bereiten Sie sich ab jetzt bis Dezember 2024 fachlich auf die Umstellung vor. Informationen zu Ihren nächsten Schritten finden Sie im Artikel PEM-Regeln 2025: Herausforderungen und Ihre nächsten Schritte und den weiteren Artikeln in diesem Abschnitt.
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Bitte beachten Sie:
- Mindestens ein Verantwortlicher in Ihrem Unternehmen muss im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht diesen Help Center Artikel abonnieren und die für Ihr Unternehmen erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Leiten Sie diese E-Mail gegebenenfalls an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen weiter.
- Die hier zu Verfügung gestellten Informationen benötigen Sie für einen reibungslosen Ablauf am Jahreswechsel. Für die Folgen des Nichtbeachtens der zur Verfügung gestellten Informationen und damit eventuell einhergehende Störungen in Ihren Geschäftsvorgängen ist AEB nicht verantwortlich.
- AEB wird für die Bereitstellung fachlicher Informationen für Ihr Unternehmen ausschließlich das Help Center verwenden.
Kommentare
Pflege von Lieferantenerklärungen für das Regionale Übereinkommen (PEM)
Ergänzend zur inhaltlichen Aktualisierung der Artikel stellt AEB nun mit einem neuen Artikel Hilfestellung zur Pflege von Lieferantenerklärungen für das Regionale Übereinkommen (PEM) bereit.
Im Kapitel "Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse" wurde folgender Hinweis ergänzt:
Im Kapitel "Auswirkungen auf die AEB-Software und Ihre Prozesse" wurde folgender Hinweis ergänzt:
Bosnien-Herzegowina und Serbien haben ebenfalls die Übergangsbestimmungen ratifiziert und werden daher zunächst in der AEB Software nicht umgestellt.
Die ATLAS-Info 0697/25 informiert über den aktuellen Stand.
Diskutieren Sie Ihre Fragestellungen und Lösungsansätze rund um die neuen PEM-Regeln miteinander in der Austausch zu Außenwirtschaft und Logistik – AEB Community! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.
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