Übermittlung von Beipack-Informationen zu Positionen in Ausfuhr- oder Transitanmeldungen:
1. Öffnen Sie die Deklaration und wechseln Sie in die Mappe Positionen.
2. Machen Sie in Position 1 (=Hauptpackposition) folgende Angaben:
- Alle Packstücke mit der korrekten Packstückanzahl
- Nettogewicht = Nettogewicht von Position 1
- Bruttogewicht = Nettogewicht von Position 1 plus Tara aller Packstücke inkl. aller beigepackter Positionen
3. Machen Sie in den Positionen 2 bis n (=Beipack zu Position 1) folgende Angaben:
- Alle Packstücke mit Packstückanzahl = 0
- Nettogewicht = Nettogewicht der Position
- Bruttogewicht = Nettogewicht der Position (also Brutto gleich Netto)
Details zur Meldung von Beipack in der Ausfuhr
Pro Warenanmeldung ist nur eine Warenbestimmung zulässig (z.B. Waren im Veredelungsverkehr und Waren zur normalen Veranlagung). Da die Waren aber oft die gleiche Verpackung haben, gibt es Sonderregelungen:
- In der Hauptwarenanmeldung werden die Gesamtzahl der Packstücke (shippingMarks) und der zugehörige Beipack-Typ MASTER im Feld Beipack erfasst. Außerdem wird eine eindeutige Umverpackungskorrelation (bypackCorrelationIdentifier) im Feld Korr.-Kennz. vergeben.
- Die anderen Warenanmeldungen verwenden eine Anzahl 0 = von Packstücken, dasselbe Versandkennzeichen und den Beipack-Typ BYPACK. Die Umverpackungskorrelation im Feld Korr.-Kennz. muss mit der Hauptwarenanmeldung (MASTER-Meldung) identisch sein.
- Das Korrelations-Kennzeichen ist frei wählbar, während der Beipack-Typ entweder MASTER, BYPACK oder NONE ist.
Diese Eingabeoptionen stehen nur für die Ausfuhr zur Verfügung:
- Über alle Positionen hinweg dürfen Packstücke nicht gleichzeitig den Beipack-Typ MASTER und BYPACK haben, d. h. entweder sind alle vom Typ BYPACK oder alle vom Typ MASTER (Mischungen mit NONE sind möglich), es sei denn, sie verwenden dasselbe Korrelations-Kennzeichen..
- Wenn bei einer Warenposition die Anzahl Packstücke = 0 angegeben wird, dann muss die Anzahl der Packstücke mit mindestens einer Verpackung einer anderen Warenposition in dieser Warenanmeldung übereinstimmen, bei der die Anzahl der Packstücke grösser als 0 ist und die Verpackungsart nicht einer unverpackten Ware (NE, NF, NG) oder einer losen Waren (VG, VL, VO, VQ, VR, VS, VY) entspricht. Oder es muss es sich bei der Verpackung der betroffenen Warenposition um ein Beipack-Packstück handeln.
Beispiel für ein Überleitungs-Split:
Auf 2 Paletten sind 4 Materialien verpackt sind; eine Palette mit der Warenbestimmung "Normalveranlagung" und eine mit der Bestimmung "Veredelung". Im Fall einer Überleitung wird in zwei Anmeldungen gesplittet:
Eine Anmeldung mit Warenbestimmung „20“ (Ausfuhr aus dem freien Verkehr“) und eine Anmeldung mit Warenbestimmung „41“ (Wiederausfuhr nach aktiver Veredelung). Jede Anmeldung enthält zwei Positionen. Die eine Anmeldung enthält zwei MASTER-Packstücke und der anderen Anmeldung wird auf jede Position ein Beipack zugeordnet, welcher jeweils mit dem Korrelations-Kennzeichen auf die andere Anmeldung verweist.
Details zur Meldung von Beipack in der Durchfuhr
Beipack-Ausfuhranmeldungen können in eine Warenanmeldung (Durchfuhr) übernommen werden. Passar fasst in dem Fall die zugehörigen Beipack-Anmeldungen zusammen. In der Durchfuhr werden diese als eine gemeinsame Warensendung (House Consignment) dargestellt, wobei die Kopfdaten aus der Hauptwarenanmeldung (MASTER) übernommen werden.
Bei der Datenübernahme in die Durchfuhr werden Beipack-Attribute nicht weitergeführt. Beipack-Verpackungsattribute sind nur in der Einfuhr und Ausfuhr relevant:
- Bei einer Datenübernahme mit Beipack muss die Warenanmeldung (Ausfuhr) mit dem Hauptpackstück verknüpft sein
- Die Anzahl der Warenpositionen aus Beipack darf 999 nicht überschreiten
- Es ist kein Beipack zu mehreren Warenanmeldungen erlaubt
- Beipack und Hauptpackstück müssen identische Versandkennzeichen besitzen
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