Falls Sie Ihre Ausfuhranmeldung an den Zoll versendet haben und noch kein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erhalten haben, prüfen Sie folgende Punkte:
1. Ausfuhranmeldung noch geöffnet?
Wenn der Vorgang in der Anwendung noch geöffnet ist, werden alle vom Zoll eingehenden Nachrichten blockiert.
- Schließen Sie die Ausfuhranmeldung, damit die Nachricht vom Zoll übermittelt werden kann.
2. Anmeldeart: Haben Sie das Normalverfahren mit Gestellung am Amtsplatz gewählt?
Wenn Sie Ihre Ausfuhranmeldung im Normalverfahren (Anmeldeart ‚00000100‘ oder ‚00000110‘) gemeldet haben, erfolgt die Überlassung nur an der Ausfuhrzollstelle.
- Wechseln Sie zum vereinfachten Verfahren (Anmeldeart ‚00001300‘ oder ‚00001310‘) oder zum Normalverfahren mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes (Anmeldeart ‚00000200‘ oder ‚00000210‘).
3. Anmeldeart: Haben Sie das Normalverfahren mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes verwendet?
Wenn Sie Ihre Ausfuhranmeldung im Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes (Anmeldeart ‚00000200‘ oder ‚00000210‘) angemeldet haben, erhalten Sie das ABD erst nach dem Fristende der Gestellung.
- Prüfen Sie, ob die im Fristende eingetragene Uhrzeit schon erreicht wurde.
4. Technische Probleme bei der Nachrichtenübermittlung?
Störungen oder Wartungsarbeiten verhindern möglicherweise, dass Zollnachrichten übermittelt werden.
- Prüfen Sie auf der Website der AEB den Systemstatus und die Wartungszeiten. Im Normalbetrieb heißt es dort "All Systems are operational". Im Störungsfall erhalten Sie an dieser Stelle so schnell wie möglich die Ticketnummer für das Notfallverfahren. Sollten Wartungen durchgeführt werden, finden Sie die Zeiten unterhalb der Tabelle im Fenster "Scheduled Maintanance".
Wie Sie das Notfallverfahren nutzen, lesen Sie im Leitfaden ATLAS-Störungen mit Export Filing: ATLAS managen bzw. in Kurzfassung in unserer Schnellanleitung Notfallverfahren abwickeln.
5. Plant der Zoll eine Beschau?
Wenn der Zoll eine Beschau der Waren plant, wird die automatisierte Überlassung (Anmeldeart ‚00001300‘oder ‚00001310‘) ausgesetzt.
- Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt nach, ob sich bereits ein Zöllner auf dem Weg zu Ihnen befindet.
6. Handelt es sich um einen Export in ein kritisches Land?
Damit der Zoll Exporte in kritische Länder prüfen kann, ist die automatisierte Überlassung für bestimmte Länder ausgesetzt.
- Prüfen Sie, ob Ihre Sendung in ein kritisches Land geht, z. B. nach Syrien oder in den Iran. Dadurch kann sich die Überlassung bis zum nächsten Werktag verzögern.
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