Das zollseitige Warenbegleitdokument in ATLAS Ausfuhr (AES). Nach Überprüfung der elektronischen Ausfuhranmeldung durch Ihre Ausfuhrzollstelle, erhalten Sie mit der Nachricht zur Überlassung das ABD. Dieses enthält die MRN, einen Barcode und weitere Angaben zur Ausfuhranmeldung als PDF-Dokument und begleitet in der Regel die Ware bis zur Ausgangszollstelle. Dieses Dokument wird zollseitig erstellt und kann nicht verändert werden.
Entfall des Ausfuhrbegleitdokuments
Grundsätzlich ist das ABD nach dem UZK nicht mehr vorgesehen. Das ATLAS Implementierungshandbuch für AES 3.0 verweist an mehreren Stellen auf eine EU-weite Übergangszeit von ECS (dem bisherigen „Export Control System“) auf AES (die neue UZK-konforme IT). Die europaweite Übergangszeit endet voraussichtlich am 11. Februar 2025. Allerdings wird der deutsche Zoll laut ATLAS-Info 0526/23 voraussichtlich ein EU-weit gültiges Nachfolgedokument zur Verfügung stellen.
Hinweis aus der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS:
Erfolgt der gesamte Ausfuhrvorgang im deutschen Hoheitsgebiet, kann auf den Ausdruck und die Vorlage des ABD bei der Ausgangszollstelle verzichtet werden. In diesem Fall sind der Ausgangszollstelle die MRN und der Barcode vorzulegen.
Ist dem Anmelder bekannt, dass die Ausgangszollstellen eines anderen Mitgliedstaates auf die Vorlage eines ABD verzichten, ist der Ausdruck des ABD ebenfalls entbehrlich. Etwaige Unsicherheiten/ Risiken gehen in diesem Fall zu Lasten des Anmelders.
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