Anmeldung von Waren in das Zollverfahren der Ausfuhr.
Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU abgegeben werden, sofern der Rechnungswert 1.000 Euro bzw. das Gewicht 1.000 kg übersteigt. Die Anmeldung dient der Kontrolle von europäischen sowie nationalen Exportbestimmungen und zur statistischen Erfassung von Warenströmen.
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