Allgemeine Genehmigungen sind vorformulierte Genehmigungen des BAFA für den Bereich des Exportkontrollrechts. AGGs werden von Amts wegen bekannt gegeben und bieten den Ausführern den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer ihrer Gültigkeit. Alle Ausfuhren, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen, sind automatisch genehmigt, es bedarf keiner Einzelausfuhrgenehmigung mehr.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.