Die Ausfuhrliste ist eine Anlage zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Sie ist in zwei Teile unterteilt.
Sie enthält in Teil I Abschnitt A alle Rüstungsgüter, deren Verbringung und Ausfuhr kontrolliert wird. In Teil I Abschnitt B werden die die nationalen (deutschen) Dual-Use-Güter gelistet. Genehmigungspflichten für die in Teil I der Ausfuhrliste genannten Güter finden sich in den §§ 8ff. AWV.
- Abschnitt A – Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial
- Abschnitt B – Liste für national erfasste Dual-Use-Güter
In Teil II der Ausfuhrliste werden die Waren pflanzlichen Ursprungs genannt, auf die sich die in § 10 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.
Die aktualisierte Fassung sowie weitere Hinweise finden Sie auf den Webseiten des BAFA:
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