Allgemeine Genehmigungen sind vorformulierte Genehmigungen des BAFA für den Bereich des Exportkontrollrechts. AGGs werden von Amts wegen bekannt gegeben und bieten den Ausführern den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer ihrer Gültigkeit. Alle Ausfuhren, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen, sind automatisch genehmigt, es bedarf keiner Einzelausfuhrgenehmigung mehr.
Änderungen, Bekanntmachungen oder Widerrufe zu Allgemeinen Genehmigungen sind grundsätzlich auf der Website des BAFA zu finden unter Allgemeine Genehmigungen. Außerdem bietet ein Handbuch des BAFA eine Übersicht über die Gültigkeit und Meldepflicht der aktuellen Allgemeinen Genehmigungen.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.