Dieses Dokument bescheinigt, dass die Waren aus dem Gebiet der Europäischen Union ausgeführt wurden. Der Ausgangsvermerk wird in Form eines PDF-Dokuments mit der Nachricht 'Mitteilung zur Ausfuhr' (E_EXP_NOT) vom Zoll an den Anmelder/Ausführer übermittelt. Er dient dem Nachweis der Ausfuhr zu Umsatzsteuerzwecken.
Ein AgV muss für zehn Jahre plus dem laufenden archiviert werden.
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