Mit einer AzG können Sie ein technisches Gutachten des BAFA beantragen, dass ein Produkt nicht vom Anhang I der Güterliste der EG Dual-Use-Verordnung oder vom Teil I der Ausfuhrlist erfasst ist. Es besitzt keine Aussagekraft über Genehmigungspflichten oder den einzelnen Ausfuhrvorgang. Einen Antrag zur AzG stellen Sie elektronisch über ELAN-K2 auf der Website des BAFA. Mehr Informationen bietet das BAFA auf seiner Website Auskunft zur Güterliste.
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