Im Rahmen des Anschreibeverfahrens (ASV) darf Drittlandsware nach dem Import am Firmensitz gestellt werden. Nach Überprüfung ist unverzüglich eine Anschreibungsmitteilung an die Abfertigungszollstelle über die Anschreibung der Waren zu versenden, die i. d. R. damit sofort überlassen wird. Mittels einer ergänzenden Zollanmeldung werden die Daten der AZ vervollständigt.
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