Die Anti-Folter-Verordnung enthält Verbote und Genehmigungspflichten für den Außenwirtschaftsverkehr mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder anderer, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können.
Mit Verordnung (EU) 2019/125 wurde eine Neufassung der Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht, die am 20.02.2019 in Kraft trat. Sie fasst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 nebst allen Änderungs- und Durchführungsverordnungen zusammen. Inhaltliche Änderungen ergaben sich hieraus nicht.
In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Genehmigungserteilung zuständig.
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